Neun Jahre Gefängnis für vorbestraften Dealer

Geständiger 25-Jähriger schmuggelte Drogen und verkaufte 1,4 Kilogramm Kokain und 6 Kilo Marihuana.
Wegen der Verbrechen des Suchtgifthandels wurde der mit vier einschlägigen Vorstrafen belastete Angeklagte am Donnerstag in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu neun Jahren Gefängnis verurteilt. 96.8000 Euro aus den Bruttoeinnahmen durch den Drogenhandel hat der 25-Jährige der Republik als sogenannten Verfallsbetrag zukommen zu lassen.
Das Urteil, mit dem der von German Bertsch verteidigte Angeklagte und Staatsanwalt Heinz Rusch einverstanden waren, ist rechtskräftig.
Der geständige Angeklagte schmuggelte im Vorjahr 1,5 Kilogramm Kokain, 15 Kilo Marihuana und 1 kg Amphetamin aus den Niederlanden nach Vorarlberg und verkaufte davon in Vorarlberg 1,4 Kilo Kokain und rund 6 Kilo Marihuana.
Der Strafrahmen für derart große Drogenmengen beträgt 1 bis 15 Jahre Gefängnis. Für den Rückfalltäter galt allerdings eine erhöhte Strafdrohung von 1 bis 20 Jahre Haft. Denn der Vorbestrafte verbüßte in den letzten fünf Jahren bereits zwei einschlägige Haftstrafen, darunter eine wegen Drogenhandels.
Geständnis mildert Urteil
Der Schöffensenat sah davon ab, den Angeklagten aus dem Bezirk Feldkirch auch noch zwei offene Haftjahre aus zwei Vorstrafen wegen Suchtgifthandels und gefährlicher Drohung verbüßen zu lassen.
Die Gefängnisstrafe wäre ohne das zur Wahrheitsfindung beitragende Geständnis noch höher ausgefallen, sagte Richter Alexander Wehinger als Vorsitzender des Schöffensenats. Es sei bemerkenswert, meinte Staatsanwalt Rusch, dass der Angeklagte von sich aus zur Polizei gegangen sei und reinen Tisch gemacht habe.
Richter und Staatsanwalt loben Offenheit des Angeklagten
Er habe anderen und sich selbst mit dem Drogenhandel geschadet, sagte der Angeklagte. Deshalb sei eine empfindliche Strafe zu verhängen gewesen, erläuterte Richter Wehinger.
Am Ende der Verhandlung fragte der Angeklagte, ob er jetzt heimgehen dürfe. Seine lange Haftstrafe wird der 25-Jährige demnächst antreten müssen.