Lecher Kohlenmonoxid-Fall: Bruder eines Todesopfers “sieht Vertrauen in den Rechtsstaat wieder hergestellt”

Nach jahrelangem Ringen kommt es zum Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung: Für den Bruder eines Opfers ist das Urteil vor allem ein Signal für den Rechtsstaat – und ein Anlass, vor den tödlichen Gefahren in Pelletslagern zu warnen.
Der Bruder eines der beiden Todesopfer hat sich nach dem Urteil im Lecher Kohlenmonoxid-Fall zu Wort gemeldet. Für ihn steht weniger die Strafe im Vordergrund als das Verfahren selbst. “Es ist für mich eine Wiederherstellung des Vertrauens in die Rechtsstaatlichkeit“, sagte der Südtiroler Walter Laimer im NEUE-Gespräch nach dem Prozess im NEUE. Dieses Vertrauen sei „schon verloren geglaubt“ gewesen.
Er verwies darauf, dass das Verfahren im Jahr 2023 rasch eingestellt wurde. Erst über einen Wiederaufnahmeantrag sei die Sache wieder in Gang gekommen. Das Urteil könne seinen Bruder zwar nicht wieder lebendig machen, die Entscheidung habe dennoch große Bedeutung. Auch die Worte der Richterin seien für ihn wichtig gewesen. “Sie hat festgehalten, dass mein Bruder pflichtbewusst gewesen ist und sich um Mitarbeiter gekümmert hat.” Er habe von Anfang an den Eindruck gehabt, dass seinem Bruder die Schuld zugeschoben werde. Dieses Bild sei nun korrigiert worden. Wichtig sei ihm darüber hinaus, das Bewusstsein für die Gefahren von Kohlenmonoxid zu schärfen. Erst vor wenigen Wochen habe sich in Osttirol ein ähnlicher Vorfall ereignet, bei dem erneut ein Mitarbeiter eines Hotels ums Leben kam.
Was war passiert
Im Zentrum des Verfahrens stand ein Vorfall vom 24. Februar 2023 in Lech. Dabei kamen der Hausmeister sowie der Direktor des Vier-Sterne-Superior-Hotels ums Leben. Sie hatten nacheinander das Pelletslager betreten, in dem sich Kohlenmonoxid angesammelt hatte. Zunächst verlor der Hausmeister beim Nachschaufeln von Pellets das Bewusstsein. Der Hoteldirektor ging in den Raum, um zu helfen, brach jedoch ebenfalls zusammen.
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Am Dienstag, mehr als drei Jahre nach dem Vorfall, wurde der Fall vor dem Landesgericht Feldkirch strafrechtlich aufgearbeitet. Auf der Anklagebank: Die Geschäftsführerin und Mehrheitseigentümerin des Vier-Sterne-Superior-Hotels. Das Gericht sprach die Frau wegen fahrlässiger Tötung schuldig. Ausschlaggebend war laut Urteil, dass sie als Verantwortliche notwendige Schutzmaßnahmen und Unterweisungen unterlassen hatte. Eine grobe Fahrlässigkeit wurde nicht festgestellt. Verhängt wurden fünf Monate Freiheitsstrafe, die bedingt nachgesehen wurden. Auch ihre gewerbliche Konzession behielt die Hotelchefin. Voraussetzung dafür ist, dass sie sich in den nächsten drei Jahren nichts mehr zuschulden kommen lässt. Die Angeklagte nahm das Urteil an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.