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Zwei Tote in Lecher Hotel – Früherer Mitarbeiter: “Habe selbst Pellets geschaufelt”

28.04.2026 • 09:57 Uhr
Zwei Tote in Lecher Hotel - Früherer Mitarbeiter: "Habe selbst Pellets geschaufelt"
Prozess am Landesgericht Feldkirch. NEUE

Zwei Männer sterben 2023 in einem Pelletslager in Lech. Die Geschäftsführerin des Hotels weist zum Prozessauftakt jede Schuld zurück. Ihr Verteidiger sieht Versäumnisse beim verstorbenen Hoteldirektor.

Zwei Männer sterben am 24. Februar 2023 in einem Pelletslager eines Hotels in Lech an einer Kohlenmonoxidvergiftung. Die Staatsanwaltschaft wirft der damaligen Geschäftsführerin vor, durch mangelnde Sicherheitsvorkehrungen den Tod der beiden Arbeitnehmer grob fahrlässig herbeigeführt zu haben. Seit Dienstag muss sich die 49-Jährige am Landesgericht Feldkirch verantworten.

Eröffnungsplädoyer

Zum Auftakt des Prozesses zeichneten Staatsanwaltschaft und Verteidigung naturgemäß ein deutlich unterschiedliches Bild der Ereignisse. Laut Anklage entstand im Pelletslager eine extrem hohe Kohlenmonoxid-Konzentration durch Ausgasungen aus Holzpellets. Die beiden Männer hätten den Bunker betreten, um Pellets nachzuschaufeln, nachdem die Förderanlage nicht mehr ausreichend Material transportiert habe. Einer arbeitete als Hausmeister, der zweite war der Hoteldirektor, der zur Hilfe in den Keller gegangen war.

Konkrete Anweisung

Der Angeklagten wird vorgeworfen, grundlegende Schutzbestimmungen nicht eingehalten zu haben. Sie habe Arbeitnehmer nicht ausreichend unterwiesen, sich nicht über Gefahren durch Arbeitsstoffe informiert und keine fachkundige Person mit der Überwachung der Sicherheitsmaßnahmen betraut. Zudem sei es im Betrieb üblich gewesen, Arbeiten im Pelletslager durchzuführen. Laut Staatsanwaltschaft habe es auch eine konkrete Anweisung der Angeklagten gegeben.

Verteidigung weist Vorwürfe zurück

Die Verteidigung wies die Vorwürfe zurück. Der genaue Unfallhergang werde letztlich unklar bleiben, da nur die beiden Verstorbenen darüber Auskunft geben könnten. Die Anlage sei bewilligt gewesen, Auflagen seien eingehalten worden. Für den laufenden Betrieb und Sicherheitsfragen sei der Hoteldirektor zuständig gewesen. Zudem habe es mehrere Sicherungssysteme und klare Anweisungen gegeben, den Bunker nicht zu betreten.

Befragung der Angeklagten

Derzeit wird die Angeklagte befragt. Die 49-Jährige erklärte , sie sei vor rund zehn Jahren in die Rolle der Geschäftsführerin gekommen, nachdem ihr Bruder verstorben und ihre Mutter erkrankt sei. Sie selbst sei nicht täglich im operativen Betrieb eingebunden gewesen, da sie Kinder habe.

Die Angeklagte sagte, die Sache tue ihr schrecklich leid. Die Vorwürfe wies sie allerdings vehement zurück. Sie habe dem Hoteldirektor wiederholt aufgetragen, regelmäßig Pellets zu bestellen. Dann wäre es nach ihrer Darstellung gar nicht zu der Situation gekommen. Arbeiten im Bunker seien nicht vorgesehen gewesen, dort hätten sich nur Fachfirmen aufhalten sollen. Außerdem hätte man bei einem Ausfall der Pelletsheizung problemlos auf Öl umstellen könne. Von den konkreten Gefahren durch Kohlenmonoxid habe sie nichts gewusst. Mit den Risiken habe sie sich erst nach dem Unglück näher beschäftigt, gab die 49-Jährige an.

Lebensgefährte und früherer Mitarbeiter gefragt

Im Anschluss wurden erste Zeugen einvernommen. Ein 41-Jähriger verwies auf seine Aussagen bei der Polizei und schilderte, dass die Gefahr durch Kohlenmonoxid im Betrieb bekannt gewesen sei. Es sei klar kommuniziert worden, dass sich niemand im Pelletslager aufhalten dürfe. Die Bestellung von Pellets sei wiederholt Thema gewesen. Der damalige Hoteldirektor habe dies nicht immer veranlasst, weshalb zeitweise auf die Ölheizung habe umgestellt werden müssen. Dass er selbst früher Pellets geschaufelt habe, bestritt der Zeuge. Er gab an, ebenso wie der verstorbene Direktor einen Schlüssel zum Heizraum gehabt zu haben.

Ein weiterer Zeuge, der per Videokonferenz befragt wurde, berichtete von seiner Tätigkeit im Hotel in früheren Jahren. Er habe selbst im Pelletslager gearbeitet und dort Pellets geschaufelt. Anweisungen dazu seien nicht von der Angeklagten, sondern vom jeweiligen Hoteldirektor gekommen. Zudem schilderte er einen früheren Vorfall, bei dem nach dem Öffnen der Bunkertür gesundheitliche Beschwerden aufgetreten seien.

Derzeit läuft die Befragung eines Mitarbeiters der Allgemeinen Unfallversicherung (AUVA), der den Unfall untersucht hat.