Aufschlitzen wie einen Fisch: Drohung nächster Vorwurf gegen vielfach Vorbestraften

Mehrfach vorbestraft, nun erneut vor Gericht: Ein 42-Jähriger soll einem Mithäftling gedroht haben, ihn aufzuschlitzen. Das Gericht hat ein Urteil gefällt.
Vorstrafen in Österreich, Belgien und Rumänien, mindestens 15 insgesamt, aktuell sitzt er eine mehrjährige Freiheitsstrafe ab: Der 42-jährige Angeklagte ist alles andere als unbescholten. Nun muss er sich wegen gefährlicher Drohung verantworten. Er soll zu einem Mithäftling kurz vor dessen Entlassung gesagt haben, er werde ihn wie einen Fisch aufschlitzen. Der Angeklagte bestreitet die Tat vehement.
Angst
Das Verhältnis zum vermeintlichen Opfer sei nicht gut gewesen. Dennoch habe der Angeklagte nie eine Drohung ausgesprochen. So erzählt er es. Ein weiteres Narrativ sei ebenfalls unwahr, nämlich dass er einen anderen Gefängnisinsassen dazu angestiftet habe, die Botschaft weiterzugeben.
Das vermeintliche Opfer ist als Zeuge geladen. Der 40-jährige Mann sei mit dem Angeklagten und dem anderen Insassen in derselben Zelle inhaftiert gewesen. Dann sei der Angeklagte in eine Zelle mit Fenster auf den Innenhof verlegt worden. Von jenem Fenster habe er dem Überbringer der Botschaft diese zugerufen. Unmittelbar gehört habe der 40-Jährige dies aber nicht. Inzwischen befindet er sich in Freiheit, gibt aber an, weiterhin unter Angstzuständen zu leiden. Er nehme bald psychologische Hilfe in Anspruch.
Zweifel
Der fragliche dritte Häftling ist ebenfalls als Zeuge geladen. Er bestätigt die Version des Angeklagten: Es habe nie eine Drohung gegeben. Alle Versionen entsprechen weitestgehend den ersten Polizeiaussagen, grobe Widersprüche innerhalb der Geschichten gibt es keine. Allein das vermeintliche Opfer nennt einen Tag, an dem der Angeklagte noch nicht in eine andere Zelle verlegt wurde. Somit belastet eine Variante den Angeklagten, während ihn zwei entlasten.
Angesichts aller Aussagen verkündet Richterin Sabrina Tagwercher einen Freispruch. Es könne nicht mit der notwendigen Sicherheit gesagt werden, dass es die Drohung gab. Staatsanwalt Richard Gschwenter verzichtet auf Rechtsmittel. Das Urteil ist rechtskräftig.