13 Pickerl ohne Prüfung: Zwei Männer nicht rechtskräftig verurteilt

Ein 27-Jähriger soll positive Prüfgutachten für Fahrzeuge ausgestellt haben. Der Zustand der Autos habe jedoch nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprochen. Ein 37-Jähriger vermeintlicher Komplize ist ebenfalls angeklagt. Beide wurden verurteilt.
Ein dicker Akt, eine lange Verfahrensdauer: Über zwei Männer wurde am Landesgericht Feldkirch in einer aufwendigen Angelegenheit ein Urteil verhängt. Angesichts ihrer Geständnisse ist der Schuldspruch nicht überraschend, doch die Strafbemessung unterscheidet sich erheblich.
Erhebliche Vorstrafenbelastung
Während der 27-jährige Erstangeklagte unbescholten ist, sieht sich der 37-jährige Zweitangeklagte acht zählbaren Vorstrafen gegenüber. Da er wichtige private Verpflichtungen habe, gehe es für den 37-Jährigen laut seinem Verteidiger daher “um alles”.
Die Vorwürfe umfassen Missbrauch der Amtsgewalt gegen beide, Bestechlichkeit gegen den Erst- sowie Bestechung gegen den Zweitangeklagten. Der 37-Jährige habe den 27-Jährigen um Unterstützung wegen eines Autos in schlechtem Zustand gebeten. Die Antwort des Jüngeren: “Da kann man schon etwas machen.”
Aus dem Gefallen sei ein Geschäft geworden. Für die Ausstellung von insgesamt 13 Begutachtungsplaketten – umgangssprachlich “Pickerl” genannt – soll der Zweitangeklagte den Erstangeklagten bezahlt haben. Es wird im Schnitt von 200 Euro ausgegangen. Die entsprechenden Fahrzeuge seien nicht einmal geprüft worden.
Geständnis
Während des Verfahrens zeigen sich die Angeklagten geständig. Wie einer der Verteidiger anmerkt, versuchen sie jedoch teilweise ihre Verantwortung geringer darzustellen. In seiner Aussage spricht der Erstangeklagte von indirektem Druck. Der Zweitangeklagte wiederum verstehe die rechtliche Bedeutung eines Beamten nicht und habe dementsprechend die Rolle seines vermeintlichen Komplizen falsch eingeschätzt.
In der Urteilsfindung wird diesen beiden Aspekten von Seiten des Schöffensenats kein Glauben geschenkt. Eine Drucksituation sei nicht erkennbar. Es sei ebenfalls klar, dass die Ausstellung eines Pickerls höhere Befugnisse erfordere. Die Männer werden wie angeklagt schuldig gesprochen.
Der Erstangeklagte wird zu einer bedingten Freiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilt. Zudem muss er eine Geldstrafe an das Gericht von 5400 Euro (180 Tagessätze zu 30 Euro) sowie einen Verfallsbetrag von 1300 Euro, seine errechnete Bereicherung, bezahlen. Denselben Betrag muss auch der Zweitangeklagte bezahlen. Aufgrund seiner Vorstrafen fasst er zudem eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten aus. Ein Antrag auf Fußfessel ist möglich.
Der Erstangeklagte verzichtet auf Rechtsmittel. Der Zweitangeklagte und die Staatsanwaltschaft nehmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.