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Gewalt nach Barbesuch: Langer Prozess endet mit Urteilen für zwei Männer

07.05.2026 • 11:54 Uhr
Gewalt nach Barbesuch: Langer Prozess endet mit Urteilen für zwei Männer
Nach langem Verfahren haben die beiden Männer ein Urteil erhalten. Frick

Zweimal saßen die beiden Männer wegen Körperverletzung bereits im Gerichtssaal. Zuerst fehlte ein Zeuge, dann wurde ein neues Gutachten beantragt. Nun sind die Urteile gesprochen.

Im September 2023 kam es zu einer Auseinandersetzung, wobei drei Männer einen inzwischen 46-Jährigen schwer verletzt haben sollen. Dieser habe hierdurch laut Angaben einen Gehörsturz, eine Augapfelprellung, eine Prellung der Hand sowie mehrere Hämatome erlitten. Während der Mann beim ersten Prozess im Jänner fehlte, schilderte er im Februar seine Version der Ereignisse ausführlich. Über den Drittangeklagten erfolgt eine gesonderte Verhandlung. Erst- und Zweitangeklagter erhalten bei diesem dritten Prozesstermin ihr Urteil.

Neues Gutachten

Ein Beweisantrag erforderte eine weitere Vertagung: Sowohl Privatbeteiligtenvertreterin Astrid Nagel als auch die Verteidiger Yasmine Greber und Danijel Nikolic beantragten ein medizinisches Gutachten. Dieses sollte klären, wie schwer die Verletzungen des 46-Jährigen tatsächlich waren.

Die meisten Verletzungen können laut Gutachten verschiedene Ursachen haben. Verminderte Sehkraft sowie Gehörsturz lassen sich ebenfalls nicht unmittelbar auf den Vorfall zurückführen. Im Großen und Ganzen bescheinigt das Gutachten vorwiegend leichte Verletzungen. Allein für Hämatome am Kopf war der Zwischenfall demnach ursächlich.

Die Verteidigung spricht angesichts der bisherigen Prozessinhalte von einer zweifelhaften Situation. Für beide Angeklagten wird ein Freispruch beantragt.

Das Urteil

Richterin Lea Gabriel verkündet einen Schuldspruch für den Erst- und einen Freispruch für den Zweitangeklagten. Bei Letzterem gehe aus dem Beweisverfahren nicht hervor, dass dieser zugeschlagen habe. Über den 40-jährigen Erstangeklagten wird eine Geldstrafe in Höhe von 1680 Euro (420 Tagessätze zu vier Euro) verhängt. Davon sind 1200 Euro bedingt. Darüber hinaus muss er 500 Euro Privatbeteiligtenansprüche bezahlen.

Das Gericht sieht viele Widersprüche in den Aussagen des Geschädigten. Einen Faustschlag ins Gesicht hat der Erstangeklagte allerdings selbst zugegeben. Der Tatbestand der schweren Körperverletzung sei erfüllt, wenn die Tat auch beim Versuch blieb. Die Richterin betont allerdings, dass es ansonsten nur Milderungsgründe gebe, nämlich die Unbescholtenheit des Mannes, sein Geständnis hinsichtlich des Faustschlages, der Tatversuch sowie die lange Verfahrensdauer.

Der Erstangeklagte nimmt nach Rücksprache mit seiner Verteidigung das Urteil an. Staatsanwältin Sophia Gassner gibt keine Erklärung ab. Die Urteile sind daher nicht rechtskräftig.