Videos von Sex mit Mädchen verschickt

17-Jähriger filmte Geschlechtsverkehr mit 13-Jähriger und schickte Videos seiner 14-jährigen Ex-Freundin. Geldstrafe für Vorbestraften wegen Kindesmissbrauchsmaterials.
Wegen bildlichen sexualbezogenen Kindesmissbrauchsmaterials und bildlicher sexualbezogener Darstellungen minderjähriger Personen wurde der mit drei Vorstrafen belastete Arbeitslose am Dienstag am Landesgericht Feldkirch zu einer zusätzlichen Geldstrafe von 840 Euro (210 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt. Das Urteil von Richterin Sabrina Tagwercher, mit dem der Angeklagte und Staatsanwältin Konstanze Erath einverstanden waren, ist dennoch nicht rechtskräftig. Denn der Angeklagte hat keinen Verteidiger und erhielt deshalb automatisch drei Tage Bedenkzeit.
Der Strafrahmen für Erwachsene beträgt sechs Monate bis drei Jahre Gefängnis. Der nunmehr 18-jährige Angeklagte war zur Tatzeit 17. Für ihn galt daher die Strafdrohung für Jugendliche von null bis eineinhalb Jahre Haft. Die verhängte Geldstrafe entspricht drei Monaten Gefängnis. Es handelte sich dabei um eine Zusatzstrafe zur Verurteilung zu einer Geldstrafe im August 2024 nach dem Suchtmittelgesetz.
Via Snapchat
Nach den gerichtlichen Feststellungen schickte der Angeklagte aus dem Bezirk Bludenz Ende Mai 2024 via Snapchat seiner 14-jährigen Ex-Freundin sechs Videosequenzen von seinem einvernehmlichen Geschlechtsverkehr mit einer 13-Jährigen.
Die Richterin und die Staatsanwältin gingen davon aus, dass der Angeklagte nicht wusste, dass seine Sexualpartnerin erst 13 Jahre alt und damit unmündig war. Ansonsten wäre auch die Herstellung der Sexvideos strafbar gewesen. Zudem hätte die Staatsanwaltschaft andernfalls auch Anklage wegen schweren sexuellen Missbrauchs einer Unmündigen erhoben. Der Angeklagte gab zu Protokoll, das Mädchen habe zu ihm gesagt, sie sei schon 16.
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Am Ende doch geständig
Der Angeklagte war erst in seinem Schlusswort geständig. Der Österreicher türkischer Abstammung sagte, das Mädchen habe gewollt, dass er den einvernehmlichen Sex filmt und ihr dann das Video schickt. Das Mädchen war aber nicht damit einverstanden, dass er Videosequenzen auch seiner Ex-Freundin schickt. Das Gericht verpflichtete den 18-Jährigen deshalb zu einer Teilschadenersatzzahlung von 250 Euro an die geschädigte 13-Jährige. Privatbeteiligtenvertreterin Stephanie Loacker beantragte den Zuspruch von 1000 Euro für ihre Mandantin.
Der Angeklagte merkte an, er habe das Sexvideo nur der 13-Jährigen und seiner Ex-Freundin geschickt. Das in Umlauf geratene Video hätten inzwischen aber viele Menschen erhalten.