Im Vollrausch äußerte Frau Morddrohung

Mit 3,91 Promille alkoholisierte 31-Jährige sagte am Telefon zum Vater ihres Kindes, sie werde ihn umbringen. Teilbedingte Geldstrafe für Unbescholtene wegen der Rauschtat.
Staatsanwalt Heinz Rusch sprach von einem „Wahnsinnswert“ beim polizeilichen Alkoholtest nach der angezeigten Straftat. 3,91 Promille wurden bei der Beschuldigten gemessen. Die 31-Jährige gab zu Protokoll, sie habe zwei Flaschen Wodka getrunken.
Im Vollrausch sagte die deswegen zurechnungsunfähige Angeklagte nach den gerichtlichen Feststellungen am 5. Jänner 2025 in Lustenau am Telefon zum türkischstämmigen Vater ihres Kindes, sie werde ihn umbringen und Leute auf ihn hetzen.
Alkoholisierte Straftat
Wäre die Angeklagte zurechnungsfähig gewesen, wäre sie wegen gefährlicher Drohung nach Paragraf 107 Absatz 1 des Strafgesetzbuches belangt worden. Wegen ihrer ungewöhnlich starken Alkoholisierung wurde sie aber am Mittwoch in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch wegen der Begehung einer Straftat im Zustand der vollen Berauschung schuldig gesprochen.
Dafür wurde über die arbeitslose Bezieherin von Rehageld und Wohnbeihilfe eine teilbedingte Geldstrafe von 960 Euro (240 Tagessätze zu je 4 Euro) verhängt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 480 Euro. Die anderen 480 Euro wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Wegen ihres geringen Einkommens muss sie keine Verfahrenskosten bezahlen.
Urteil offen
Das Urteil von Richterin Franziska Klammer ist nicht rechtskräftig. Die Angeklagte und Staatsanwalt Heinz Rusch waren mit der Entscheidung einverstanden. Weil die Angeklagte keinen Verteidiger hat, erhielt sie automatisch drei Tage Bedenkzeit.
Die mögliche Höchststrafe wäre ein Jahr Gefängnis oder eine Geldstrafe von 720 Tagessätzen gewesen. Für sogenannte Rauschtaten sind grundsätzlich bis zu drei Jahre Haft vorgesehen. Allerdings durfte die Strafe nicht strenger ausfallen als bei einer Verurteilung wegen gefährlicher Drohung.

Geständnis
Die Angeklagte war letztlich geständig. Die Österreicherin mit ausländischen familiären Wurzeln sagte vor Gericht, sie hätte die Drohungen nüchtern nie ausgestoßen. Sie habe damals wegen der Obsorge-Streitigkeiten mit dem Vater ihres Kindes so viel getrunken. Am Tag der Tat sei ihr der Kontakt zu ihrem neunjährigen Sohn verwehrt worden, der sich bei seinem Vater aufgehalten habe. Normalerweise trinke sie nicht so viel.
Sie solle sich wegen ihres Alkoholproblems Hilfe holen, riet Staatsanwalt Rusch der Angeklagten. „Ich bin dran“, merkte dazu die 31-Jährige an.