Zwei Missbrauchsopfer traumatisiert: Haftstrafe

Angeklagter berührte nach Ansicht der Richter unmündige Tochter und unmündige Nichte im Intimbereich. Mehrjährige Freiheitsstrafe für unbescholtenen 59-Jährigen.
Der Angeklagte hat nach den gerichtlichen Feststellungen vor rund 20 Jahren seine 13-jährige Tochter und seine zwölfjährige Nichte mit Berührungen im Intimbereich missbraucht und dadurch schwer traumatisiert. Demnach hat er zudem seine Tochter gegen deren Willen geküsst und ihr damit gedroht, sie zu vergewaltigen. Die Taten wurden dem Urteil zufolge zwischen 2003 und 2010 begangen.
Wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses, Nötigung und gefährlicher Drohung wurde der unbescholtene 59-Jährige am Mittwoch in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu drei Jahren Gefängnis verurteilt.
Schmerzensgeld und Haft
Der geschiedene Arbeiter muss seiner Tochter als Teilschmerzengeld 30.000 Euro bezahlen und seiner Nichte 15.000 Euro. Er haftet für allfällige künftige Schäden aus den Übergriffen.
Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richterin Silke Wurzinger ist nicht rechtskräftig. Denn der Angeklagte und Staatsanwältin Julia Berchtold nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch.
Der wegen der schweren Körperverletzungen durch den Missbrauch erhöhte Strafrahmen betrug ein bis zehn Jahre Gefängnis. Wäre der Missbrauch jetzt erfolgt, hätte die erhöhte Strafdrohung 5 bis 15 Jahre Haft ausgemacht. Wegen der langen Verfahrensdauer zog der Schöffensenat drei Monate von der vorgesehenen Strafe von drei Jahren und drei Monaten ab.
Traumatisierung
Der Schöffensenat hielt die belastenden Angaben der Tochter und der Nichte des Angeklagten für glaubwürdig. Die medizinische Gutachterin meinte, die beiden Frauen hätten auch wegen der angeklagten Übergriffe eine posttraumatische Belastungsstörung erlitten.
Amtsverteidiger Joachim Matt beantragte einen Freispruch. Der angeklagte Unterländer sagte, er habe keine der ihm vorgeworfenen Taten begangen.
Zeugenaussagen
Seine Tochter gab in ihrer Einvernahme zu Protokoll, ihr manipulativer Vater habe im angeklagten Tatzeitraum zu ihr gesagt, er würde am liebsten sie heiraten. Es sei schade, dass sie ihr erstes Mal nicht mit ihm gehabt habe. Sie sei sein Fleisch und Blut. Er könne mit ihr machen, was er wolle. Seine Nichte sagte, er habe sie als seine Geliebte bezeichnet.
Die Schwester des Angeklagten gab als Zeugin zu Protokoll, ihr Bruder habe Mädchen und Frauen im Intimbereich angefasst und das als Spaß abgetan. Sie habe zu ihm gesagt, das werde ihm noch einmal auf den Kopf fallen.