Vorarlberg

Mordversucheprozess: “Sender” Urteil wird bekämpft

21.03.2025 • 12:00 Uhr
Mordversucheprozess: "Sender" Urteil wird bekämpft
Der Angeklagte verletzte zwei Männer mit Pistolenschüssen. Hartinger

14 Jahre und acht Monate nach Schüssen vor „Sender“: Rechtsmittel des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft.

Wegen versuchter Morde mit fünf Pistolenschüssen auf zwei dadurch schwer verletzte Tschetschenen am 27. Jänner 2024 vor dem Eingang der Lustenauer Diskothek Sender wurde der vorbestrafte Angeklagte am Montag in einem Geschworenenprozess am Landesgericht Feldkirch zu einer Zusatzstrafe von 14 Jahren und 8 Monaten Gefängnis verurteilt. Als Teilschmerzengeld hat der 28-jährige Türke den beiden Verletzten jeweils 3060 Euro zu bezahlen.

Urteil angefochten

Das Urteil des Geschworenengerichts unter dem Vorsitz von Richter Martin Mitteregger wird bekämpft und ist daher nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte meldete Nichtigkeitsbeschwerde, Strafberufung und Berufung gegen die Verpflichtung zu Schmerzengeldzahlungen an. Das bestätigte am Freitag auf Anfrage Verteidiger Franz Josef Giesinger.

Die Staatsanwaltschaft Feldkirch meldete Strafberufung an, weil ihrer Ansicht nach die Strafe zu gering ausgefallen ist.

OGH entscheidet über Nichtigkeitsbeschwerde

Zuerst wird der nach der bevorstehenden Ausfertigung des schriftlichen Urteils der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien über die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten entscheiden. In der Nichtigkeitsbeschwerde werden Verfahrensmängel behauptet werden. Geschworenenurteile sind am schwersten zu bekämpfen. Denn die Geschworenen, die am Montag mit 7:1-Stimmen auf versuchte Morde entschieden haben, müssen ihre Entscheidung nicht begründen.

Sollte der Nichtigkeitsbewerde Folge gegeben werden, würde in Feldkirch ein neuer Prozess mit anderen Richtern durchgeführt werden. Bei einer Zurückweisung der Nichtigkeitsbeschwerde würde der Schuldspruch rechtskräftig werden. Danach würde wohl das Oberlandesgericht Innsbruck über die Strafberufungen entscheiden und das Strafmaß rechtskräftig festlegen.

Der Angeklagte beantragte einen Schuldspruch wegen schwerer Körperverletzungen. Weil er den möglichen Tod der beiden angeschossenen Männer nicht in Kauf genommen habe.