Vorarlberg

Nun Schöffenprozess gegen (Ex-)Anwälte

14.03.2025 • 21:00 Uhr
Nun Schöffenprozess gegen (Ex-)Anwälte
Beide Angeklagten beantragten Freisprüche. Hartinger

Berufungsgericht bestätigte Unzuständigkeit von Einzelrichterin. Anwalt und Ex-Anwalt haben sich als Angeklagte wegen betrügerischer Krida nun vor Schöffsenat zu verantworten.

Der Erstangeklagte ist ein ehemaliger Rechtsanwalt und Schuldner in einem Insolvenzverfahren. Der Zweitangeklagte ist ein Rechtsanwalt, der den Schuldner in dem Insolvenzverfahren vertrat. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch legt den Juristen betrügerische Krida zur Last. Dafür sieht das Strafgesetzbuch für den Fall eines Schuldspruchs sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis vor.

Den Angeklagten wird vorgeworfen, sie hätten in dem Insolvenzverfahren 108.000 Euro verheimlicht, um die Befriedigung von Gläubigern zu schmälern. Zu den geschädigten Gläubigern zählen nach Darstellung der Staatsanwaltschaft eine Bank und jener Rechtsanwalt, der der Masseverwalter in dem Insolvenzverfahren ist.

Neuer Verhandlungsbeginn

In der zweiten Verhandlung am Landesgericht Feldkirch fällte die Einzelrichterin im Dezember 2023 ein Unzuständigkeitsurteil. Weil wegen des angeklagten Schadens von über 50.000 Euro ein Schöffensenat urteilen müsse.

Die Angeklagten bekämpften das Unzuständigkeitsurteil erfolglos. Ihren Berufungen gab das Oberlandesgericht Innsbruck im Jänner 2025 keine Folge. Nun wird in Feldkirch die Verhandlung vor einem Schöffengericht neu beginnen.

Beschwerden abgewiesen

Zwischen dem Feldkircher Unzuständigkeitsurteil und der Innsbrucker Berufungsentscheidung verging mehr als ein Jahr, weil die Angeklagten beim Verfassungsgerichtshof Gesetzesbeschwerden einbrachten. Die Angeklagten meinten, die Vorschrift in der Strafprozessordnung sei verfassungswidrig, die eine Schöffenverhandlung bei einem angeklagten Schaden von mehr als 50.000 Euro bei einer betrügerischen Krida vorschreibe.

Der Verfassungsgerichtshof in Wien entschied aber im Dezember 2024, die Gesetzesbeschwerden gar nicht zu behandeln. Weil die Anträge aussichtslos seien.

Veruntreuung von 108.000 Euro

Während des Insolvenzverfahrens am Bezirksgericht Feldkirch erstellte der Schuldneranwalt einen Kaufvertrag, mit dem ein Haus der Familie des Schuldners um 1,3 Millionen Euro verkauft wurde. Mit dem Großteil des Verkaufserlöses wurden Schulden bei Gläubigern beglichen. 108.000 Euro aber sollen auf dem Treuhandkonto des Anwalts des Schuldners verblieben und Gläubigern vorenthalten worden sein.

Die beiden Angeklagten beantragten in der Verhandlung vor der Feldkircher Einzelrichterin Freisprüche. Denn sie hätten keineswegs die Absicht gehabt, Gläubiger zu schädigen. Im Gegenteil, alle Gläubigeransprüche hätten befriedigt werden sollen.