Lange Soldatenhaare: Geldstrafe bestätigt

Berufssoldat hatte zu lange Haare. Disziplinarstrafe nun rechtskräftig. Höchstgericht bestätigte aber Teilfreispruch: Militärkommandant hätte Befehl wiederholen müssen.
Der Vorarlberger Berufssoldat hatte zu lange Haare und verstieß damit gegen einen Erlass des Verteidigungsministeriums. Wegen dieser Dienstpflichtverletzung verhängte die Wiener Bundesdisziplinarbehörde über den Beschuldigten in einem Disziplinarverfahren in erster Instanz eine Geldstrafe von 3000 Euro. In zweiter Instanz setzte das Bundesverwaltungsgericht die Geldstrafe um 800 Euro auf 2200 Euro herab. Denn bei der Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht hatte der Beschuldigte kürzere, den Hemdkragen nicht bedeckende und damit den Vorschriften entsprechende Haare, auch dank der Verwendung von Haargel.
Freigesprochen wurde der Offizier aus rechtlichen Gründen vom Vorwurf, den Befehl des Vorarlberger Militärkommandanten missachtet zu haben, sich die Haare schneiden zu lassen.
Rechtskräftig abgeschlossen
Das Disziplinarverfahren wurde nun in dritter und letzter Instanz rechtskräftig abgeschlossen. Es blieb bei der Geldstrafe von 2200 Euro und dem Teilfreispruch. Denn der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) wies die außerordentliche Revision des Disziplinaranwalts des Verteidigungsministeriums gegen den Teilfreispruch ab und gegen die Strafzumessung zurück.
Nach Ansicht der Wiener Höchstrichter galt der Befehl des Militärkommandanten als zurückgezogen, weil er seinen Befehl zum Haareschneiden nicht schriftlich wiederholte. Demzufolge machte der Berufssoldat mit den zu langen Haaren vom sogenannten Remonstrationsrecht für Beamte Gebrauch. Das Beamtendienstrecht sieht im Gegensatz zum Heeresgesetz, vor, dass ein Beamter Bedenken äußern kann, wenn er einen Befehl für rechtswidrig hält. Dann muss der Befehl schriftlich wiederholt werden.
Soldat fühlt sich diskriminiert
Der Beschuldigte meint, der Haare-Erlass des Verteidigungsministeriums und damit auch der Befehl des Militärkommandanten seien rechtswidrig. Der Soldat fühlt sich diskriminiert, weil der ministerielle Erlass Soldatinnen zu einem Pferdeschwanz zusammengebundene lange Haare gestattet, ihm aber nicht. Auch er trug seine langen Haare als Pferdeschwanz.
Der Berufssoldat bekämpft den Haare-Erlass des Verteidigungsministeriums mit einer Gesetzesbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof in Wien. Er argumentiert damit, der Erlass sei verfassungswidrig, weil die Vorschrift Soldaten gegenüber Soldatinnen zu Unrecht benachteilige. Damit werde gegen den Gleichheitsgrundsatz und das Gleichbehandlungsgesetz verstoßen.