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Abstandsmessgerät beschädigt, Polizist bedroht – Haftstrafe

15.05.2025 • 14:33 Uhr
Wodka Flasche
Der Angeklagte beschädigte in alkoholisiertem Zustand mit einer Vodkaflasche ein Abstandsmessgerät der Polizei. Archiv

24-Jähriger bedrohte zudem einen Polizisten und wehrte sich gegen Festnahme. Haftstrafe für Vorbestraften.

Wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt, schwerer Sachbeschädigung und gefährlicher Drohung wurde der mit sieben Vorstrafen belastete Angeklagte am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch zu zwölf Monaten Gefängnis verurteilt. Hinzu kommen sechs Haftmonate aus einer offenen Vorstrafe wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und schwerer Sachbeschädigung. Damit beträgt die Gesamtstrafe eineinhalb Jahre Gefängnis.

Urteil nicht rechtskräftig

Das Urteil von Richterin Sabrina Tagwercher, mit dem der von Christina Lindner verteidigte Untersuchungshäftling einverstanden war, ist nicht rechtskräftig. Denn die Vertreterin der Staatsanwaltschaft nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen.

Abstandsmessgerät beschädigt, Polizist bedroht - Haftstrafe
Richterin Sabrina Tagwercher. Hartinger

Nach den gerichtlichen Feststellungen schlug der alkoholisierte 24-Jährige am 20. April auf einer Autobahnbrücke in Bürs mit einer Wodkaflasche gegen ein Abstandsmessgerät der Polizei, dessen Gehäuse dadurch beschädigt wurde. Weil von der leichten Sachbeschädigung ein Bestandteil der kritischen Infrastruktur des Staates betroffen war, lag strafrechtlich eine schwere Sachbeschädigung vor.

Drohung

Demnach drohte der Angeklagte danach einem einschreitenden Polizisten damit, ihn von der Autobahnbrücke zu werfen. Weil der mit den Abstandsmessungen betraute Beamte keine Polizeiuniform trug, sich nicht als Polizist zu erkennen gab und den Beschuldigten gehen ließ, wertete Richterin Tagwercher den Vorfall nicht als angeklagten Widerstand gegen die Staatsgewalt, sondern nur als gefährliche Drohung.

Trinke nie wieder Alkohol

Dem Urteil zufolge versuchte sich der Handwerker am 25. April gegen seine Festnahme durch Polizisten zu wehren. Angesichts der einschlägigen Vorstrafen befinde sich die verhängte Strafe im unteren Bereich des Strafrahmens, merkte Richterin Tagwercher an. Der Angeklagte sagte, er werde nie wieder Alkohol trinken.