_Homepage

Postmitarbeiter beging Handybetrügereien

11.06.2025 • 16:08 Uhr
handy,, Iphone, Smartphone
Handybetrug: Dem Mobilfunkunternehmen entstand dem Urteil zufolge ein Gesamtschaden von rund 225.000 Euro. Neue

Angeklagter veruntreute mit fingierten Verträgen 187 Handys und nutzte Smartphones ohne Zahlungen.

Wegen des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Betrugs und des Vergehens der Veruntreuung wurde der unbescholtene Angeklagte am Mittwoch in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von 21 Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 3600 Euro (180 Tagessätze zu je 20 Euro) verurteilt. Als Schadenersatz hat der nunmehrige Schichtarbeiter einem Mobilfunkunternehmen 225.000 Euro zu bezahlen und der Post AG 2600 Euro.

Urteil nicht rechstkräftig

Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Dietmar Nußbaumer ist nicht rechtskräftig. Der 23-jährige Angeklagte akzeptierte die Entscheidung. Staatsanwältin Lisa Pfeifer nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der Strafrahmen belief sich auf sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht zwei Jahren Haft.

Postmitarbeiter beging Handybetrügereien
Richter Dietmar Nußbaumer. Hartinger

Nach den gerichtlichen Feststellungen fingierte der damalige Mitarbeiter von Postfilialen zwischen August 2023 und Februar 2024 insgesamt 187 Handyverträge und veruntreute 187 Smartphones im Wert von 65.000 Euro. Demnach nutzte der Syrer davon 60 Smartphones, ohne dem Mobilfunkanbieter dafür ausständige Zahlungen von 159.000 Euro zu leisten. Dem Mobilfunkunternehmen entstand dadurch dem Urteil zufolge ein Gesamtschaden von rund 225.000 Euro.

Verteidiger Manuel Dietrich beantragte einen Freispruch. Der Angeklagte bekannte sich teilweise schuldig.

Dem Angeklagten sei eine angesichts des hohen Schadens gebotene teilbedingte Haftstrafe erspart geblieben, weil sich dem Spielsüchtigen eine verlockende Gelegenheit geboten habe, sagte Richter Nußbaumer. Denn der Angeklagte habe von einem Softwarefehler beim Mobilfunkanbieter profitiert, der dazu geführt habe, dass verpflichtende Bonitätsprüfungen zur Zahlungsfähigkeit der fingierten Kunden nicht durchgeführt werden mussten.