Lange Haftstrafe für eifersüchtigen Gewalttäter

Vorbestrafter versuchte mit Messer auf Bekannten seiner Ex-Gattin einzustechen und bedrohte mehrere Personen.
Wegen versuchter absichtlicher schwerer Körperverletzung, gefährlicher Drohung und Nötigung wurde der mit sieben Vorstrafen belastete Angeklagte im Juni am Landesgericht Feldkirch zu siebeneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.
Das Urteil wurde in zweiter Instanz bestätigt und ist nun rechtskräftig. Der erhöhte Strafrahmen für den von Alexander Wirth verteidigten Rückfalltäter mit bereits verbüßten einschlägigen Haftstrafen belief sich auch wegen der Verwendung einer Waffe auf zwei bis 15 Jahre Gefängnis.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien wies die Nichtigkeitsbeschwerde des die Vorwürfe bestreitenden Angeklagten zurück. Damit wurde der Schuldspruch rechtskräftig.
Strafe angemessen
Nun gab das Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) den Strafberufungen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft keine Folge. Das Berufungsgericht hielt die vom Feldkircher Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richter Alexander Wehinger verhängte Strafe für angemessen.
Tatmotiv Eifersucht
Eifersucht war nach Ansicht der Richter neuerlich das Tatmotiv für den geschiedenen Angeklagten. Nach den gerichtlichen Feststellungen sagte der ein Messer in der Hand haltende 33-Jährige am 2. Jänner bei einer Lustenauer Tankstelle zu einem Bekannten seiner Ex-Gattin, das sei jetzt sein Ende, er werde ihn abstechen. Danach versuchte der türkischstämmige Österreicher dem Urteil zufolge, dem erfolgreich ausweichenden Widersacher mit dem Messer zweimal in den Bauch zu stechen und ihn schwer zu verletzen.
Bereits 2023 nötigte der Angeklagte diesen Mann telefonisch, sofort das Schlafzimmer und die Wohnung seiner Ex-Frau zu verlassen, sonst werde er beide töten, so die Gerichte. 2024 teilte der Angeklagte nach Überzeugung der Strafrichter seiner früheren Gattin mehrmals telefonisch mit, er werden jeden Mann umbringen, der mit ihr Kontakt habe und mit dem gemeinsamen Sohn spreche. Darüber hinaus schlug der Angeklagte aus dem Bezirk Bregenz einem anderen Bekannten seiner Ex-Frau mit den Fäusten auf die Brust und drohte damit, ihn zu töten.
Mehrmals verurteilt
In der Vergangenheit wurde der 33-Jährige mehrmals nach Taten zum Nachteil seiner früheren Gattin verurteilt: wegen beharrlicher Verfolgung, versuchten Hausfriedensbruchs, versuchter Körperverletzung, versuchter Nötigung. Der Angeklagte habe Schwierigkeiten, sein Verhalten zu kontrollieren, wenn es um seine Ex-Frau gehe, hieß es im Feldkircher Urteil.