Vorarlberg

Wehrlose Frau missbraucht: Berufungsgericht setzt Haftstrafe um zwei Drittel herab

17.12.2025 • 14:10 Uhr
Wehrlose Frau missbraucht: Berufungsgericht setzt Haftstrafe um zwei Drittel herab
Die Gefängnisstrafe für den 42-Jährigen wurde erheblich verringert. canva/hartinger

Unbescholtener 42-Jähriger verging sich an schlafender Freundin seiner Lebensgefährtin. Berufungsgericht verringerte zu verbüßende Gefängnisstrafe rechtskräftig.

Wegen sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person wurde der unbescholtene Angeklagte im März in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt. Als Teilschmerzengeld hat der Angestellte der Geschädigten 2500 Euro zu bezahlen.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien wies im August die Nichtigkeitsbeschwerde des nicht geständigen Angeklagten zurück. Damit wurde der Schuldspruch rechtskräftig.

Strafberufung von Verteidiger Folge geleistet

Das Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) gab nun der Strafberufung des von Halil Arslan verteidigten Angeklagten Folge. Das Berufungsgericht verhängte eine teilbedingte Haftstrafe von 18 Monaten. Davon beträgt der unbedingte, zu verbüßende Teil sechs Monate. Zwölf Haftmonate wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen.

Das milde Berufungsurteil ist rechtskräftig. Der Strafrahmen belief sich auf ein bis zehn Jahre Gefängnis. Statt eineinhalb Jahre muss der 42-Jährige jetzt nur ein halbes Jahr im Gefängnis absitzen.

Schlafende, alkoholisierte Frau missbraucht

Nach den gerichtlichen Feststellungen missbrauchte der im Unterland lebende Südeuropäer im Oktober 2023 im Gästezimmer seiner Wohnung die dort schlafende und stark alkoholisierte Freundin seiner damaligen Lebensgefährtin.

Die Richter hielten die belastenden Angaben der Frau für glaubwürdig. Sie und ihr Freund reisten nach dem angeklagten Vorfall noch in der Nacht zurück nach Deutschland, ohne sich von ihren Gastgebern zu verabschieden. Für die Schuld des Angeklagten sprach aus Sicht der Richter auch der Umstand, dass er sich am Tag danach per Instagram bei der Frau für sein Fehlverhalten schriftlich entschuldigte.

Der Angeklagte sagte, er sei nicht schuldig. Es sei in seinem Gästezimmer lediglich zu einem einvernehmlichen Kuss mit der Freundin seiner Lebensgefährtin gekommen.

Verteidiger sprach von Alkoholpsychose

Verteidiger Arslan beantragte in der Feldkircher Verhandlung einen Freispruch. Er meinte, die Frau habe sich womöglich wegen einer Alkoholpsychose den Vorfall nur eingebildet.

Mildernd werteten die Gerichte die Unbescholtenheit und die Alkoholisierung des Angeklagten. Die Freiheitsstrafe solle auf den Angeklagten und die Allgemeinheit abschreckend wirken, sagte die vorsitzende Richterin des Feldkircher Schöffensenats.

Das Oberlandesgericht hielt aber die Feldkircher Strafe für zu streng. Der Berufungssenat meinte, eine teilbedingte Haftstrafe sei ausreichend.