Siebenjährige auf Spielplatz missbraucht: Haftstrafe für 44-Jährigen angehoben

Oberlandesgericht erhöht Haft für Deutschen nach schwerem Missbrauch und sexueller Belästigung auf Bregenzer Spielplatz.
Wegen des Verbrechens des schweren sexuellen Missbrauchs Unmündiger und des Vergehens der sexuellen Belästigung wurde der unbescholtene Angeklagte im August in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt.
Das Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) hob nun in der Berufungsverhandlung die Haftstrafe um ein halbes Jahr auf zweieinhalb Jahre an. Das OLG-Urteil ist rechtskräftig. Damit wurde der Strafberufung der Staatsanwaltschaft Feldkirch Folge gegeben. Der Strafrahmen betrug ein bis zehn Jahre Gefängnis. Der Angeklagte hatte das Feldkircher Urteil akzeptiert.
Kinder bei Wohnanlage angesprochen
Nach den gerichtlichen Feststellungen sprach der in Deutschland lebende 44-Jährige am 30. April auf einem Spielplatz einer Bregenzer Wohnanlage zwei ihm nicht bekannte Kinder an und spielte mit ihnen mit Klebetattoos. Demnach missbrauchte der Deutsche das siebenjährige Mädchen schwer und belästigte mit einem Übergriff das achtjährige Mädchen sexuell.
Das Berufungsgericht begründete die Erhöhung der Haftstrafe vor allem mit der hohen persönlichen Schuld des Angeklagten. Er habe das Vertrauen von spielenden Kindern missbraucht und einen intensiven Täterwillen gezeigt. Deshalb sei trotz der inzwischen von ihm bezahlten Schmerzengelder eine strengere Freiheitsstrafe notwendig.
Das Landesgericht verpflichtete den deutschen Zugbegleiter dazu, dem schwer missbrauchten Kind 5000 Euro zu bezahlen und dem sexuell belästigten Kind 1000 Euro. Zudem haftet er für allfällige künftige Schäden aus den Vorfällen.
Schwer missbrauchtes Mädchen in Behandlung
Die schwer missbrauchte Siebenjährige befand sich nach vorübergehenden Schlafstörungen zum Zeitpunkt der Feldkircher Verhandlung in psychologischer Behandlung. Geplant war auch eine psychiatrische Betreuung. Die Gesundheitsbeeinträchtigung sei als zusätzlicher Erschwerungsgrund zu berücksichtigen, meinte das Oberlandesgericht.
Nach den Taten flüchtete der ledige Mann. Er konnte noch am selben Tag festgenommen werden. Der auch durch seine Spuren im Intimbereich der Siebenjährige belastete Untersuchungshäftling war in der Feldkircher Verhandlung reumütig geständig. Schluchzend sagte er, ihm tue leid, was er den Kindern angetan habe. Was passiert sei, widerspreche seiner Natur. Der Deutsche fuhr am Tag des Vorfalls mit seinem Rad von Lindau nach Bregenz. Er wollte nach eigenen Angaben ursprünglich eine Prostituierte aufsuchen.