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Versuchter Missbrauch einer Jugendlichen

26.11.2025 • 15:16 Uhr
Versuchter Missbrauch einer Jugendlichen
Der Angeklagte bestritt die Tatvorwürfe. Symbolfoto: Hartinger, Canva

28-Jähriger bot 15-Jähriger Geld für Sex und belästigte sie sexuell. Geldstrafe für unbescholtenen Angeklagten.

Wegen der Vergehen des versuchten sexuellen Missbrauchs einer Jugendlichen und der sexuellen Belästigung wurde der unbescholtene Angeklagte am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch zu einer Geldstrafe von 1440 Euro (360 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt.

Der Arbeitslose hat der anwaltlich von Ariana Ettefagh vertretenen und 2000 Euro fordernden Geschädigten als Teilschmerzengeld 500 Euro zu bezahlen.

Urteil nicht rechtskräftig

Das Urteil von Richterin Franziska Klammer, mit dem der Angeklagte und Staatsanwalt Johannes Hartmann einverstanden waren, ist dennoch nicht rechtskräftig. Denn der Angeklagte hat keinen Verteidiger und erhielt deshalb automatisch drei Tage Bedenkzeit.

Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen. Die verhängte Geldstrafe entspricht sechs Monaten Haft.

Angeklagter bestreitet Vorwürfe

Nach den gerichtlichen Feststellungen Syrer bot der 28-Jährige im August am Abend im Bezirk Dornbirn auf der Straße einer 15-Jährigen vergeblich 100 Euro für Sex an.

Zudem berührte der Familienvater aus dem Bezirk Dornbirn dem Urteil zufolge die Innenseite des Oberschenkels des Mädchens und belästigte sie so sexuell.

Der Angeklagte bestritt die Tatvorwürfe. Der 28-Jährige sagt, er habe sich lediglich um das auf der Straße weinende Mädchen kümmern wollen. Er habe ihr weder Geld für Sex angeboten noch sie sexuell belästigt.

Panikattacke

Für die Richterin waren aber die Angaben des Angeklagten unglaubwürdig. Sie hielt die belastende Aussage der 15-jährigen Zeugin für glaubwürdig. Das Mädchen habe den Angeklagten nicht gekannt. Sie habe keinen Grund, ihn zu Unrecht zu belasten. Auf einem Video sei zu sehen, dass die Jugendliche sofort weggelaufen sei, nachdem der Angeklagte sie angesprochen habe.

Die 15-jährige Zeugin erschien in der ersten Verhandlung Anfang November nicht vor Gericht, weil sie neuerlich eine Panikattacke wegen des angeklagten Vorfalls erlitten haben soll.