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Gutachter wegen versuchten Betrugs angeklagt

25.11.2025 • 15:40 Uhr
Gutachter wegen versuchten Betrugs angeklagt
Mit einem fingierten Schreiben sollen die Angeklagten versucht haben, eine Klage gegen das Bauunternehmen abzuwenden. Symbolfoto: Canva, Hartinger (2)

Privatgutachter soll zusammen mit Bauunternehmer mit gefälschtem Schreiben des Obergutachters Bauprozess zu verhindern versucht haben. Noch kein Urteil im Strafprozess.

Das Vergehen des versuchten schweren Betrugs wirft die Staatsanwaltschaft Feldkirch einem ehemaligen Bauunternehmer und einem selbstständigen Bausachverständigen vor. Demnach sollen die beiden unbescholtenen Angeklagten im April 2023 eine schriftliche Stellungnahme eines Obergutachters gefälscht haben. In dem fingierten Schreiben des Bausachverständigen hieß es, es würden bei einer großen Dornbirner Wohnanlage keine Baumängel vorliegen.

So sollen die Angeklagten versucht haben, die Eigentümergemeinschaft der Wohnanlage davon abzuhalten, vom Bauunternehmen rund 40.000 Euro für verschiedene Baumängel zu fordern.

Urteilsverkündung im Dezember

In der vierstündigen Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch erging am Dienstag noch keine Entscheidung. Richterin Verena Wackerle wird das Urteil in der nächsten Verhandlung im Dezember verkünden. Für den Fall eines Schuldspruchs im Sinne der Anklage würde der Strafrahmen null bis drei Jahre Gefängnis betragen.

Das damalige Bauunternehmen des 66-jährigen Erstangeklagten errichtete als Bauträger um 20 Millionen Euro eine Wohnanlage mit 57 Wohnungen. Ein von der Eigentümergemeinschaft engagierter Bausachverständiger stellte mehrere Baumängel fest.

Stellungnahme gefälscht

Daraufhin beauftragte der Erstangeklagte den 50-jährigen Zweitangeklagten mit der Erstellung eines privaten Gegengutachtens. Der Gegengutachter meinte, es würden keinerlei Baumängel vorliegen.

Wegen der widersprüchlichen Privatgutachten wurden danach die Dienste eines Obergutachters in Anspruch genommen. Eine der schriftlichen Stellungnahmen des privaten Obergutachters wurde gefälscht. Der schwer erkrankte Obergutachter konnte in der Gerichtsverhandlung als Prozesszeuge nicht befragt werden.

Bauunternehmen existiert nicht mehr

Die von Felician Simma und German Bertsch verteidigten Angeklagten beantragten Freisprüche. Sie sagten, sie hätten mit dem fingierten Schreiben des Obergutachters nichts zu tun. Der Erstangeklagte gab zu Protokoll, er sei bei dem Bauprojekt mit seinem damaligen Unternehmen als Bauträger, Bauunternehmer und Bauleiter tätig gewesen.

Privatbeteiligtenvertreter Stefan Hämmerle beantragte als Schadenersatz 50.000 Euro. Der Anwalt merkte an, die Eigentümergemeinschaft der Wohnanlage werde noch Schadenersatzansprüche gegen das Bauunternehmen wegen der Baumängel stellen. Allerdings existiere das Bauunternehmen des Erstangeklagten nicht mehr. Es sei 2024 liquidiert worden.