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Entlassener bestreitet sexuelle Belästigung

28.11.2025 • 15:54 Uhr
Entlassener bestreitet sexuelle Belästigung
Der Kläger habe die junge Frau in einem Gang an die Wand gedrückt und im Intimbereich berührt. Symbolfoto: Canva, Hartinger

Der Kläger sagt, er sei zu Unrecht entlassen worden und klagt deshalb seinen Ex-Arbeitgeber. Der Lehrling war entlassen worden, weil er sich im Dienst an einer Arbeitskollegin vergriffen haben soll.

Das große Unterländer Unternehmen entließ den Lehrling am 13. Jänner 2025. Weil er am 16. Dezember 2024 während der Arbeitszeit in dem Unternehmen einen weiblichen Lehrling sexuell belästigt haben soll.

Der anwaltlich von Anna-Katharina Wirth vertretene Entlassene bestreitet den Vorwurf. Er klagt seinen Ex-Arbeitgeber auf die Unwirksamkeit der aus seiner Sicht ungerechtfertigten Entlassung. Der 19-Jährige möchte weiterhin in dem Unternehmen arbeiten.

Einvernahme mit Live-Übertragung

Im anhängigen Arbeitsprozess am Landesgericht Feldkirch, in dem noch kein Urteil vorliegt, fand am Freitag die jüngste Verhandlung statt. Dabei wurde das mutmaßliche Opfer als Zeugin kontradiktorisch einvernommen. Das ist ungewöhnlich für einen Arbeitsprozess. Arbeitsrichterin Susanne Fink befragte die junge Frau in einem Gerichtssaal. Im Verhandlungssaal daneben konnten der Kläger und die anderen Prozessbeteiligten die Befragung auf einem Videobildschirm mitverfolgen.

Die Zeugin verwies vor allem auf ihre polizeilichen Angaben. Sie sagte vor der Polizei, der Kläger habe sie in einem Gang des Unternehmens an die Wand gedrückt und sie gegen ihren Willen im Intimbereich berührt. „Das hast du jetzt davon“, habe er danach zu ihr gesagt. Damit habe er sich wohl darauf bezogen, dass sie ihn im sozialen Medium Snapchat blockiert habe.

Niemand habe den Vorfall beobachtet, sagte die Zeugin. In ihrer Schockstarre sei sie nach Hause gegangen und habe das Unternehmen erst am 9. Jänner 2025 über den Zwischenfall informiert.

Entlassung ausgesprochen

Den Namen des Beschuldigten habe sie aber erst am 13. Jänner bekanntgegeben, sagten Vertreter des beklagten Unternehmens als Zeugen. Der Beschuldigte habe den Vorwurf bestritten. Am 13. Jänner sei mit der vorzeitigen Auflösung des Dienstverhältnisses die Entlassung ausgesprochen worden.

Der 19-jährige Kläger sagte am Freitag bei seiner Befragung, die Zeugin müsse ihn mit jemand anderem verwechseln. Er habe sie am 16. Dezember 2024 gar nicht gesehen.

Trotz seiner Entlassung habe er im Oktober die Lehrlingsabschlussprüfung erfolgreich absolvieren können, gab der Facharbeiter zu Protokoll. Derzeit sei er aber arbeitslos.

Die Staatsanwaltschaft Feldkirch habe das Strafverfahren gegen den Beschuldigten eingestellt, sagte die Arbeitsrichterin am Freitag. Aber nur bei einer strafrechtlichen Verurteilung wäre das Arbeitsgericht daran gebunden gewesen.