ÖBB-Mitarbeiter soll während Dienstzeit auch Schülerinnen sexuell belästigt haben. Weil er Betriebsrat ist, klagen ÖBB in Arbeitsprozess auf gerichtliche Zustimmung zur Entlassung.
Lehrling wurde entlassen, weil er sich im Dienst an junger Arbeitskollegin vergriffen haben soll. Entlassener bestreitet Vorwurf und klagt ehemaligen Dienstgeber in Arbeitsprozess.
Ein Mitarbeiter forderte in einem Arbeitsprozess vergeblich seinen ausständigen Lohn. Die Schadenersatzansprüche des Ex-Arbeitgebers übersteigen jedoch Entgeltforderung.
Ein ungehorsamer Lehrer missachtete die Weisung der Bildungsdirektion, eine Vor- und Nachbereitung des Unterrichts vorzulegen. Arbeitsgericht bestätigte Rechtmäßigkeit der Entlassung.
Klagender Ex-Arbeitnehmer bekämpft in Arbeitsprozess seine Entlassung. Er bestreitet, zum Geschäftsführer der Firma gesagt zu haben, er lasse sich von Frauen nichts sagen.
Beschlägefirma Grass ersucht Arbeitsgericht um erforderliche Zustimmung zur Entlassung eines Betriebsrats, der nichts gegen sexuelle Belästigung unternommen haben soll.
Mitte Juni erklärte Insolvenzverwalter Volker Leitner noch, dass die Mitarbeiter in den Gastrogesellschaften nicht um ihren Arbeitsplatz bangen müssten.
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