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Nach Streit um Kündigung: 75.000 Euro für ehemaligen Mitarbeiter

04.06.2025 • 18:32 Uhr
Nach Streit um Kündigung: 75.000 Euro  für ehemaligen Mitarbeiter
Der Streit um eine Entlassung endete kostspielig vor Gericht. Hartinger

Einigung in Arbeitsprozess zwischen entlassenem Mitarbeiter der Personalabteilung und Ex-Arbeitgeber.

Der Arbeitsprozess unter dem Vorsitz von Richterin Feyza Karagüzel am Landesgericht Feldkirch endete am Mittwoch schon in der ersten Verhandlung  zumindest vorläufig mit einem bedingten Vergleich. Demnach bezahlt das beklagte Unternehmen seinem ehemaligen stellvertretenden Personalchef 75.000 Euro. 

Zudem übernimmt die Firma mit 7000 Euro die Anwaltskosten ihres Ex-Mitarbeiters. Darüber hinaus wird die Entlassung nachträglich in eine einvernehmliche Beendigung des Dienstverhältnisses per 31. März umgewandelt. Und der Arbeitnehmer erhält ein wohlwollendes qualifiziertes Dienstzeugnis.

Der gerichtliche Vergleich kann noch innerhalb einer bestimmten Frist widerrufen und für ungültig erklärt werden. Denn der CEO des Unternehmens muss erst noch befragt werden, ob er der Kompromisslösung zustimmt oder nicht.

Der stellvertretende Personalchef wurde entlassen, weil er nach Ansicht seines Arbeitgebers verbotenerweise heimlich Geschäfte in China gemacht haben soll, etwa mit ausgestellten Gutscheinen. Das Fehlverhalten ihres Mitarbeiters habe dazu geführt, dass das Unternehmen in China zu einer Vertragsstrafe von 106.000 Euro verpflichtet worden sei, sagte die Anwältin der beklagten Partei während der Vergleichsgespräche. Deshalb werde als Schadenersatz eine Gegenforderung im Arbeitsprozess erhoben.

Der Kläger bekämpfte vor Gericht seine Entlassung, die aus seiner Sicht zu Unrecht erfolgt ist. Er forderte zunächst mit seiner Klage 86.000 Euro. Zu Beginn der Gerichtsverhandlung dehnte sein Anwalt die Klagsforderung auf 158.000 Euro aus. Geltend machte der Kläger unter anderem eine Bonuszahlung von 60.000 Euro, die schon vor der Entlassung fällig gewesen sei.

Die Vergleichsgespräche im Gerichtssaal scheiterten beinahe daran, dass das beklagte Unternehmen neben den eigenen Kosten nicht auch noch für die Anwaltskosten des Klägers aufkommen wollte.

(NEUE Vorarlberger Tageszeitung)