Wegen Verdacht der sexuellen Belästigung entlassen

ÖBB-Mitarbeiter soll während Dienstzeit auch Schülerinnen sexuell belästigt haben. Weil er Betriebsrat ist, klagen ÖBB in Arbeitsprozess auf gerichtliche Zustimmung zur Entlassung.
Die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) werfen einem ihrer Mitarbeiter vor, während der Dienstzeit am Arbeitsplatz bei einem Bahnhof Mädchen und Frauen sexuell belästigt oder bedrängt zu haben. Das gehe aus der am Landesgericht Feldkirch eingebrachten Klage der ÖBB hervor, teilte am Montag auf Anfrage Gerichtssprecher Dietmar Nußbaumer mit.
Schülerinnen belästigt
Deshalb sei der ÖBB-Mitarbeiter entlassen worden, so der Mediensprecher des Landesgerichts. Der Mitarbeiter sei auch ÖBB-Betriebsrat. Deshalb beantrage die klagende ÖBB in dem anhängigen Arbeitsprozess die gesetzlich notwendige gerichtliche Zustimmung zur Entlassung oder zumindest zu einer Dienstgeberkündigung.
Der klagende Dienstgeber lege dem beklagten Mitarbeiter etwa zur Last, er habe bei einem Bahnhof junge Schülerinnen in der Nähe eines Fahrradabstellplatzes sexuell belästigt, berichtete Nußbaumer. Eine ÖBB-Securitymitarbeiterin habe der Klage zufolge den Vorfall beobachtet.
Des Weiteren wird dem Beklagten laut Nußbaumer in der Klagsschrift vorgeworfen, er habe eine ÖBB-Reinigungsfrau am Gesäß berührt. Zudem soll der ÖBB-Betriebsrat während der Arbeitszeit eine drogenabhängige Frau geküsst haben.
Abweisung beantragt
Trotz einer Verwarnung soll der Beklagte sein Fehlverhalten nicht eingestellt haben, berichtete Nußbaumer unter Berufung auf die Klage. Deshalb soll die letztlich die Entlassung erfolgt sein.
Der Beklagte beantragt die Abweisung der Klage. Der ÖBB-Betriebsrat bestreitet die Vorwürfe: Er habe niemanden sexuell belästigt oder bedrängt. So weist er auch die Behauptung zurück, er habe während der Dienstzeit eine Frau geküsst. Dazu soll er angegeben haben, er habe lediglich die Rettung alarmiert, als die Frau wohl wegen einer Panikattacke zusammengebrochen sei.
Bilder manipuliert?
In der jüngsten Gerichtsverhandlung am vergangenen Freitag, in der noch kein Urteil ergangen ist, sagte der Klagsvertreter, ein ÖBB-Mitarbeiter habe die Küsse des Beklagten fotografiert. Die Bilder seien manipuliert worden, mutmaßt die beklagte Partei. In Zeiten von künstlicher Intelligenz und Fake News müsse damit gerechnet werden. Deswegen beantragte der Beklagtenvertreter eine kriminaltechnische Untersuchung der Fotos.
Für die Befragung der Zeugen wurde die Öffentlichkeit auf Antrag der ÖBB wegen der Erörterung intimer Lebensbereiche von Betroffenen für die Verhandlung am Freitag ausgeschlossen.