Lehrer bekämpfte Entlassung erfolglos

26.12.2024 • 10:52 Uhr
Lehrer bekämpfte Entlassung erfolglos
Ein Mathematik-Lehrer bekämpfte seine Entlassung vor Gericht. APA

Ein ungehorsamer Lehrer missachtete die Weisung der Bildungsdirektion, eine Vor- und Nachbereitung des Unterrichts vorzulegen. Arbeitsgericht bestätigte Rechtmäßigkeit der Entlassung.

Als Quereinsteiger unterrichtete der Kläger im vergangenen Schuljahr an zwei Bregenzer Schulen Mathematik. Der Dienstvertrag war vorerst mit einem Schuljahr befristet. Aber schon während des ersten Schuljahrs wurde der Mathematiklehrer entlassen.

Entlassung rechtmäßig

Am Arbeitsgericht wurde jetzt die Rechtmäßigkeit der Entlassung bestätigt. Der Senat unter dem Vorsitz von Arbeitsrichter Gabriel Rüdisser wies die Klage des entlassenen Lehrers ab. Mit der Klage wird ein aufrechtes Dienstverhältnis begehrt. Das erstinstanzliche Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Kläger meldete Berufung an. Darüber wird nun das Oberlandesgericht Innsbruck entscheiden.

Die Entlassung durch die Bildungsdirektion erfolgte wegen Ungehorsams. Weil der Lehrer nach den gerichtlichen Feststellungen eine Weisung der Bildungsdirektion nicht befolgte. Er hätte der Bildungsdirektion die Vor- und Nachbereitung seiner Unterrichtsstunden vorlegen müssen.

Unterricht mangelhaft

Der Unterricht des Quereinsteigers habe pädagogisch-didaktische Mängel aufgewiesen, sagte als Zeuge der Direktor einer Schule, an der der Kläger tätig war. Bei der Vermittlung des Unterrichtsstoffs habe es Probleme gegeben. Unter den Schülerinnen des Klägers habe große Unzufriedenheit geherrscht. Sie hätten sich in Mathematik nicht gut auf die im nächsten Schuljahr stattfindende Matura vorbereitet gefühlt. Die Vorbereitung und Nachbereitung des Unterrichts sei mangelhaft gewesen. Der Kläger sei beratungsresistent gewesen.

Deshalb sei ein Lehrerwechsel in den Klassen notwendig geworden, gab der Schuldirektor vor Gericht zu Protokoll. Es sei geplant gewesen, dass der Kläger nur noch als Stütz- und Betreuungslehrer eingesetzt werde. Dann sei aber im April 2024 das Dienstverhältnis aufgelöst worden.

Der Kläger meint, seine Entlassung sei zu Unrecht erfolgt. Klagsvertreter Bertram Grass sagte, Probleme habe es nur an einer der beiden Schulen gegeben. Bei der anderen Bregenzer Schule sei sein Mandant für seinen Mathematikunterricht gelobt worden.

Monatsgehalt abgelehnt

Beklagte Partei in dem Arbeitsprozess ist die Republik Österreich, weil der Kläger an Bundesschulen unterrichtete. Vertreten wird die Republik in dem Rechtsstreit durch die Wiener Finanzprokuratur. Vergleichsgepräche scheiterten. Für eine gütliche Einigung zur Beendigung des Prozesses bot der  Vertreter der Finanzprokuratur dem Kläger erfolglos ein Monatsgehalt.