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Vorgesetzte missachtet, weil sie eine Frau ist?

14.02.2024 • 12:39 Uhr
Vorgesetzte missachtet, weil sie eine Frau ist?
Kläger streitet alle Vorwürfe ab (Symbolbild) Shutterstock

Klagender Ex-Arbeitnehmer bekämpft in Arbeitsprozess seine Entlassung. Er bestreitet, zum Geschäftsführer der Firma gesagt zu haben, er lasse sich von Frauen nichts sagen.

Am 1. Dezember 2022 wurde der seit 2018 in der Firma beschäftigte Produktionsmitarbeiter nach dem Ende seiner Schicht entlassen. Der Mitarbeiter habe wiederholt Anweisungen seiner weiblichen Vorgesetzten nicht befolgt, sagte der Geschäftsführer des beklagten Unternehmens am Mittwoch bei seiner Befragung in dem anhängigen Arbeitsprozess am Landesgericht Feldkirch. Das sei der Entlassungsgrund gewesen. Der Arbeiter habe zu ihm gesagt, er lasse sich von einer Frau nichts sagen.

Wegen des Mitarbeiters habe es wiederholt Reklamationen von Kunden gegeben, gab der Geschäftsführer zu Protokoll. Weil in dem Unternehmen bearbeitete Waren vor der Lieferung an Kunden nicht ordnungsgemäß verpackt worden seien. Der Kläger habe sich wiederholt nicht an die Anweisungen seiner weiblichen Vorgesetzten gehalten, wie bearbeitete Waren zu verpacken seien.

Tag der Entlassung

So sei das auch am 1. Dezember 2022 gewesen, berichtete der Geschäftsführer. Die Mitarbeiterin habe am Morgen weinend vor seinem Büro auf ihn gewartet und ihm dann berichtet, dass der Kläger sich weigere, ein bearbeitetes Geländer so zu verpacken, wie das für den sicheren Transport zum Kunden notwendig sei. Am Nachmittag sei dann die Entlassung ausgesprochen worden. Man habe den Mitarbeiter nicht schon am Morgen entlassen, weil sonst an seiner Maschine die Produktion unterbrochen worden wäre.

Verteidigung des Klägers

Der von der Arbeiterkammer vertretene Kläger meint, keinen Entlassungsgrund gesetzt zu haben. Der 44-Jährige sagte am Mittwoch vor Gericht, ihm sei erst am 1. Dezember 2022 mitgeteilt worden, dass die Arbeitskollegin seine Vorgesetzte sei. Sie verstehe ihn einfach nicht. Am Morgen vor der Entlassung habe er zuerst eine andere Ware verpackt, auf die ein Lkw-Fahrer des Kunden schon gewartet habe, und danach das Geländer. Die Frau habe gesagt, er solle zuerst das Geländer verpacken.

Es sei keineswegs so, dass er sich von einer Frau nichts sagen lasse, sagte der Kläger. Der Geschäftsführer sei immer nett zu ihm gewesen. Allerdings habe er zu ihm gesagt, er solle zurück nach Nigeria gehen, wenn er sich von Frauen nichts sagen lasse. Der Geschäftsführer erwiderte, Derartiges habe er nie gesagt.

Arbeitsprozess vertagt

Die ehemalige Vorgesetzte des Klägers ist erkrankt und konnte deshalb beim Prozess am Mittwoch als Zeugin nicht befragt werden. Daher vertagte die Arbeitsrichterin Feyza Karagüzel den Arbeitsprozess auf unbestimmte Zeit.