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Freundin vergewaltigt und missbraucht: Haft

11.11.2025 • 12:26 Uhr
Freundin vergewaltigt und missbraucht: Haft
Der Angeklagte habe nicht gesagt, dass ihm die Taten leid täten, sagte die Richterin. Symbolfoto: Canva/Hartinger

Mehrjährige Gefängnisstrafe für 26-Jährigen, der 18-Jährige auch schlug und ihre Nacktfotos weiterleitete.

Wegen Vergewaltigung, sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person, bildlichen sexualbezogenen Kindesmissbrauchsmaterials und bildlichen sexualbezogenen Darstellungen minderjähriger Personen sowie Körperverletzung wurde der unbescholtene Angeklagte am Dienstag in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Als Teilschmerzengeld hat der 26-Jährige der anwaltlich von Ariana Ettefagh vertretenen 18-Jährigen 7000 Euro zu bezahlen.

Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richterin Lea Gabriel ist nicht rechtskräftig. Denn der von Yücel Yildirim verteidigte Angeklagte und Staatsanwalt Johannes Hartmann nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch.  Der Strafrahmen belief sich auf zwei bis zehn Jahre Haft.

Wehrlose Arbeitskollegin missbraucht

Nach den gerichtlichen Feststellungen missbrauchte der 26-Jährige Ende 2024 in Dornbirn seine nach einer Weihnachtsfeier betrunkene und deshalb wehrlose Arbeitskollegin.

Demnach vergewaltigte der Angeklagte die 18-Jährige, mit der eine eine Freundschaft plus unterhielt, zwei Monate später.

Nacktfotos verschickt

Zudem schickte der 26-Jährige aus Rache Nacktfotos der bei den Aufnahmen 17 Jahre alten Jugendlichen der Mutter und der Schwester des Opfers.

Des Weiteren verletzte der Angeklagte nach Ansicht der Richter mit einem Schlag gegen die Rippen die 18-Jährige bei einem weiteren Vorfall leicht.

Erschwerend wirkte sich das Zusammentreffen von mehreren Verbrechen und Vergehen aus.

Keine Reue

Gemildert gewertet wurden die Unbescholtenheit und das überwiegende Geständnis, das aber nicht von Anfang an erfolgte und nicht reumütig war. Auf Anraten seines Verteidigers bekannte sich der Angeklagte vor Gericht am Ende seiner Befragung doch noch geständig, mit Ausnahme der angeklagten Körperverletzung. Der Angeklagte habe aber nicht gesagt, dass ihm die Taten leid täten, sagte Richterin Gabriel.