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Hinweis von US-Behörde: Vorarlberger (26) sammelte Missbrauchsvideos

06.05.2026 • 16:01 Uhr
Hinweis von US-Behörde: Vorarlberger (26) sammelte Missbrauchsvideos
Der Angeklagte zeigte sich vollumfänglich geständig und bereut die Taten. NEUE

Ein Hinweis aus dem Ausland setzte die Ermittlungen in Gang. Als die Polizei zugriff, versuchte der Mann noch, seine Handys zu zerstören. Heute stand er vor Gericht.

Mehr als hundert einschlägige Bild- und Videodateien, gespeichert auf vier Mobiltelefonen und angefallen über einen Zeitraum von fast zwei Jahren. Das sind die Eckpunkte eines Strafverfahrens gegen einen 26-jährigen Mann aus dem Bezirk Feldkirch.

Der Angeklagte, der bislang noch nicht mit dem Gesetz in Konflikt kam, bekannte sich schuldig. Laut Anklage hatte er zwischen Februar 2024 und November 2025 Dateien besessen, auf denen nackte, überwiegend unmündige, aber auch mündige minderjährige Mädchen und Jungen zu sehen sind. Zudem habe er Videos mit geschlechtlichen Handlungen an unmündigen Personen weitergeleitet, so der Vorwurf.

Hinweis aus den USA

Ausgelöst wurden die Ermittlungen durch einen Hinweis der US-amerikanischen Behörde zur Verfolgung von Kinderpornografie, der an das österreichische Bundeskriminalamt weitergeleitet wurde. Am 4. November 2025 kam es zur Festnahme. Laut Anklage versuchte der 26-Jährige, seine Handys zu zerstören und damit die Sicherstellung von Beweismitteln zu verhindern.Weiters wehrte er sich gegen die Festnahme, was ihm nun auch eine Vorstrafe wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt einbrachte.

Anschluss gesucht

Er habe keine Erklärung für sein Verhalten, sagte der Angeklagte. Er habe Anschluss gesucht und sei dabei in entsprechende Gruppen geraten. Anfangs sei ihm nicht bewusst gewesen, womit er es zu tun habe. In den vergangenen drei Jahren habe sich sein Zustand verschlechtert. Er sei „am Tiefpunkt“ seines Lebens gewesen. Sein Verteidiger, Thomas Mennel, berichtete von Depressionen, einer Autismus-Diagnose und Drogenkonsum. Der Angeklagte habe sich in einer Abwärtsspirale befunden. Die Festnahme sei ein Weckruf gewesen, seither befinde sich sein Mandant in Therapie und lebe abstinent. Bei den Polizisten entschuldigte sich der junge Mann.

Urteil

Richterin Franziska Klammer verurteilte den Angeklagten wegen Besitzes und Weitergabe von bildlichem sexualbezogenem Kindesmissbrauchsmaterial sowie bildlichen sexualbezogenen Darstellungen minderjähriger Personen sowie wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt und versuchter Beweismittelunterdrückung zu acht Monaten bedingter Haft sowie zu einer Geldstrafe von 960 Euro (240 Tagessätze zu je vier Euro). Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.