Polizist musste bei Kontrolle zur Seite springen: Autofahrer verurteilt

Mit zunächst fast 100 km/h raste ein Autofahrer in Hard auf einen Polizisten zu. Der Beamte musste zur Seite springen. Gut ein halbes Jahr steht der Autofahrer (39) deswegen vor dem Strafgericht.
Es ist der Abend des 10. Oktober 2025, als zwei Polizeibeamte auf der Lustenauer Straße in Hard Verkehrskontrollen durchführen. Die Situation wirkt zunächst ruhig. Dann nähert sich ein Auto mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit. Einer der Beamten tritt auf die Fahrbahn und gibt dem Lenker mit der Anhaltekelle das Zeichen, stehenzubleiben. Sekunden später muss er zur Seite springen, weil der Autofahrer nicht anhält. Die Szene ist auf Video festgehalten.
Angeklagter schweigt
Gut ein halbes Jahr danach sitzt ein 39-jähriger Deutscher deswegen auf der Anklagebank im Saal 106 des Landesgerichts Feldkirch. Der verheiratete Vater von drei Kindern zeigt sich wortkarg. Er bekennt sich nicht schuldig und verweigert die Aussage. Weder Fragen des Richters noch jene des Staatsanwalts beantwortet er. Stattdessen verweist er auf eine schriftliche Eingabe seines Verteidigers. Darin wird ausgeführt, er sei nicht gefahren. Auch der Vorwurf des Widerstands gegen die Staatsgewalt sei zurückzuweisen, da keine Gewalt angewendet worden sei.
Laut Anklage fuhr der Mann an diesem Abend mit 98 km/h in einem auf Tempo 60 beschränkten Bereich. Auf höhe des Polizisten hatte er zumindest noch 60 k/h auf dem Tacho. Er soll einen Polizisten gezwungen haben, auf die Seite zu springen. Eine Videoaufzeichnung dokumentiert den Vorfall.
Halterin des Autos befragt
Im Zeugenstand können die beiden einschreitenden Polizisten nicht sagen, wer das Fahrzeug gelenkt hat. Auf Frage des Richters gibt einer der Polizisten an: „Ich wäre definitiv überfahren worden, wenn ich nicht reagiert hätte.”
Eine weitere Zeugin, die Halterin des Autos aus der Schweiz, schildert, sie habe dem Angeklagten das Fahrzeug am Morgen überlassen. Vereinbart sei gewesen, dass er sie später in St. Gallen abhole. Stattdessen habe er ihr geschrieben, dass er das Auto an der Grenze abgestellt habe. Sie selbst sei nicht gefahren. Ob der Angeklagte tatsächlich am Steuer gesessen habe, könne sie nicht sagen.
Für den Staatsanwalt ergibt sich dennoch ein klares Bild. Der einzige Schluss sei, dass der Angeklagte das Fahrzeug gelenkt habe. Auch für Richter Elias Klingseis deutet nichts auf eine andere Person hin, zumal der Anklagte nicht mit der Polizei kooperierte. Die zeitlichen und örtlichen Zusammenhänge seien ebenfalls schlüssig. Das nicht rechtskräftige Urteil: Vier Monate bedingte Freiheitsstrafe, zudem er muss er 800 Euro Geldstrafe zahlen.