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Nach Festnahme Polizei der Quälerei bezichtigt: Urteil um Verleumdung und Falschaussage

27.02.2026 • 12:09 Uhr
Nach Festnahme Polizei der Quälerei bezichtigt: Urteil um Verleumdung und Falschaussage
Das Urteil ist nach zahlreichen Zeugenbefragungen gefallen. NEUE/Frick

Ein Mann behauptet, bei seiner Festnahme habe ihn die Polizei mehrfach an den Handfesseln gezerrt und hochgezogen. Nun steht er wegen Verleumdung und Falschaussage vor Gericht.

Richter Theo Rümmele erklärt, dass die Angelegenheit intensiv betrachtet worden sei. Viele Zeugen seien in allen Verhandlungen zu Wort gekommen, um den Sachverhalt zu klären. Nun ist in einer Fortsetzungsverhandlung das Urteil gefallen.

Festnahme in Feldkirch

Ausgangspunkt ist ein Ereignis im Sommer 2024: Der Angeklagte (Jahrgang 1971) wurde damals nach einem Vorfall am Bahnhof Feldkirch festgenommen. Zuvor hatte er getrunken. Nach der Wegfahrt klagte er über Schmerzen. Die Polizei rief einen Krankenwagen. Behandlung erfolgte keine. So weit der grobe Ablauf.

Kurz darauf schrieb der Mann einen Brief an verschiedene Institutionen, in denen er erlittene Qualen bei der Festnahme darstellt. Demnach hätten die Polizisten ihn mehrfach kräftig an den Handschellen gezogen. Im Krankenwagen habe er den Sanitätern die Lage erklären wollen. Daraufhin soll ihn ein Polizist aus dem Wagen gerissen haben. Die Folgen der Behandlung: Schmerzen und Schnittwunden an den Handgelenken.

Keine übertriebene Gewalt

Eine Aktenauszug beschreibt: Ein Polizist zog den Angeklagten tatsächlich an den Handfesseln aus dem Krankenwagen. Einmal. Daneben erzählen die Zeugen, darunter mehrere Polizeibeamte, von herkömmlichen Methoden bei der Festnahme. Beispielsweise hätten sie den Mann an den Armen geführt oder ihm vorschriftsmäßig aufzustehen geholfen.

Die Behandlung im Krankenwagen habe der Mann selbst verweigert. Die festgestellten Male an den Händen durch Handschellen seien ebenfalls nicht unüblich. Als der Angeklagte über taube Hände klagte, habe ein Beamter ihm empfohlen sich vorzulehnen. Das komme öfters nach Festnahmen vor.

Freiheitsstrafe ohne längere Haftdauer

Richter Theo Rümmele verkündet einen Schuldspruch im Sinne der Anklage. Er begründet dies damit, dass der Angeklagte in den entscheidenden Momenten seiner Erzählung stets “ein Schäufelchen” draufgelegt habe. Zwar versteht er, dass der Mann die Maßnahmen als hart wahrgenommen hat. Zugleich erachtet er dessen Übertreibungen als “wissentlich”.

Der Angeklagte wurde bereits wegen eines anderen Delikts verurteilt und sitzt derzeit in Haft. Zum aktuellen Tatbestand wird er zu einer zusätzlichen Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt. Diese vier Monate werden jedoch umgehend wieder aufgrund der Verfahrensdauer abgezogen. Laut dem Richter habe jeder Mensch das Recht auf ein schnelles Verfahren. Somit steht zwar eine Verurteilung, aber die Haftdauer verlängert sich nicht.

Staatsanwalt und Verteidiger verzichten auf Rechtsmittel. Das Urteil ist daher rechtskräftig.