Lokal

Wollte Beziehung, landete vor Gericht: 24-Jähriger wegen Falschaussage verurteilt

17.02.2026 • 15:58 Uhr
Wollte Beziehung, landete vor Gericht: 24-Jähriger wegen Falschaussage verurteilt
Der Angeklagte verrät sich schließlich selbst. NEUE/Frick

Ein 24-Jähriger zeigt eine Frau an, weil diese sein Handy gestohlen haben soll. Nun muss er sich selbst wegen Falschaussage verantworten.

Der Ton der Verhandlung ist schnell gesetzt: Richterin Verena Wackerle stellt die Fragen, der Angeklagte antwortet ausführlich, aber ausweichend. Immer wieder muss die Richterin Fragen wiederholen.

Dem 24-Jährigen werden falsche Beweisaussage und Verleumdung zur Last gelegt. Er habe eine Frau zu Unrecht beschuldigt, sein iPhone gestohlen zu haben. Laut seinen Ausführungen hat er ihr das Handy geliehen. Sie wollte es nicht zurückgeben.

Beziehung abgelehnt: Anzeige

Der 24-Jährige habe der Frau das Handy für einen Monat geliehen. Sie habe von ihm die Rechnung gefordert, vorgeblich, um den Besitz in ihrer Unterkunft nachzuweisen. Er habe nicht geahnt, dass sie ihn betrügen wolle.

Doch Details in seiner Aussage lassen auf ein anderes Szenario schließen: Sie wollte ein Handy. In der Hoffnung auf eine Liebesbeziehung hat er ihr das iPhone geschenkt inklusive Originalverpackung und Rechnung. Als sie jedoch keine Beziehung mit ihm einging, forderte er das Handy zurück. Die Anzeige folgte.

Auf die Rückfrage der Richterin bestätigt der Angeklagte, dass das Handy ursprünglich als Geschenk gedacht war. Zwar hat er zwischenzeitlich die Anzeige zurückgezogen, doch das Verfahren lief bereits.

1120 Euro Geldstrafe

Die Richterin verkündet einen Schuldspruch. Der Angeklagte wird zu einer Geldstrafe von 1120 Euro (280 Tagessätze zu vier Euro) verurteilt. Möglich gewesen wären bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe. Angesichts seiner Unbescholtenheit und dem Tatsachengeständnis könne jedoch von einer Haftstrafe abgesehen werden.

Dementgegen stehen jedoch erschwerend das Zusammentreffen von zwei Vergehen sowie einem Delikt gegen die Rechtspflege. Letzteres mache eine teilbedingte Geldstrafe unmöglich. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.