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Für ein paar Euro: Zwei Jugendliche beraubten Kinder und landen vor dem Strafgericht

05.03.2026 • 17:51 Uhr
Für ein paar Euro: Zwei Jugendliche beraubten Kinder und landen vor dem Strafgericht
Beide Angeklagten wurden aus der U-Haft vorgeführt. Der 14-Jährige (r.) durfte die Justizanstalt nach der Verhandlung verlassen. NEUE

Innerhalb weniger Tage im Jänner wurden mehrere Kinder bedrängt und um Bargeld gebracht. Am Donnerstagnachmittag mussten sich zwei Jugendliche (14 u. 15) vor dem Landesgericht Feldkirch verantworten.

Abzocken und Abziehen – so nennen Jugendliche es, wenn Gleichaltrige oder Kinder eingeschüchtert werden, um ihnen Bargeld abzunehmen. Oft geht es nur um wenige Euro. Welche ernsten strafrechtlichen Konsequenzen das nach sich ziehen kann, mussten am Donnerstag zwei Jugendliche vor dem Landesgericht Feldkirch erfahren. Auf der Anklagebank saßen ein 14-jähriger Vorarlberger und ein 15-jähriger Syrer. Dem jüngeren der beiden werden drei Raubtaten, Körperverletzung, gefährliche Drohung, Nötigung und Unterlassung der Verhinderung einer mit Strafe bedrohten Handlung zur Last gelegt. Der Zweitangeklagte war laut Anklage lediglich an einer der drei Raubtaten beteiligt.

Diese spielten sich innerhalb weniger Tage im Jänner in Feldkirch und Bludenz ab. Einmal sollen vier unmündige Burschen umstellt und zur Herausgabe von zwei Euro gedrängt worden sein. In einem weiteren Fall wurde einem Jugendlichen der Weg abgeschnitten und 23,50 Euro abgenommen. Zudem kam es noch am selben Tag zu einer tätlichen Auseinandersetzung mit einem Burschen, der zuvor Anzeige gegen einen Mittäter erstattet hatte. Ein Video davon liegt im Akt. Wenige Tage später soll in einer Unterführung beim Busplatz in Feldkirch einem weiteren Jugendlichen zwei Euro abgenommen worden sein.

„Lektion gelernt“

Insgesamt 13 Zeugen warteten vor dem Verhandlungssaal. Sie mussten aber nicht mehr befragt werden, da sich die Angeklagten – offenbar auch auf Anraten ihrer Verfahrenshelfer – in letzter Minute geständig zeigten. „Ich möchte mich ändern. Ich habe meine Lektion im Gefängnis gelernt“, sagte der 14-Jährige, der einen Monat in Untersuchungshaft verbracht hatte. Auch der 15-Jährige erklärte, es tue ihm leid. „Wir haben Scheiße gebaut.“ Die Schadenswiedergutmachung erfolgte im Gerichtssaal. Johannes Schallert, Verteidiger des Erstangeklagten, zückte seine Geldbörse und zeigte sich spendabel, indem er bei allen Opfern rund zehn Euro drauflegte.
In seinem Schlussplädoyer sprach Schallert von jugendlicher Angeberei und gespielter Härte. Das Verhalten sei zwar nicht zu entschuldigen, sein Mandant sei jedoch kein „hart gesottener Verbrecher“. Zudem schilderte der Verteidiger zerrüttete Familienverhältnisse.

Auch der Verfahrenshelfer des Zweitangeklagten, David Rosenberger, betonte, sein Mandant sei nicht hochkriminell, sondern hineingezogen worden und habe nun eine zweite Chance verdient.

Bedingte Haft und Geldstrafen

Der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Sabrina Tagwercher sprach die Jugendlichen im Sinn der Anklage schuldig. Der 14-Jährige fasste drei Monate bedingte Haft sowie eine Geldstrafe in der Höhe von 960 Euro (240 Tagessätze zu je vier Euro) aus. Zudem wurde Bewährungshilfe angeordnet.
Gegen den 15-Jährigen, der wegen eines anderen Verfahrens in U-Haft sitzt, wurde ebenfalls eine Geldstrafe in Höhe von 960 Euro verhängt, zur Hälfte bedingt.

“Nützen Sie die Chance”

In der Urteilsbegründung stellte die Vorsitzende klar, dass es keiner ausdrücklichen Drohung bedürfe. Schon das Versperren des Weges könne als Drohung empfunden werden und einen minderschweren Raub begründen.
Der 14-Jährige wurde nach der Verhandlung enthaftet. Die Richterin redete ihm ins Gewissen. Er solle die Chance nutzen. Wenn er wieder etwas anstelle, müsse er mit dem Vollzug der drei Monate Haft rechnen. Das Urteil ist rechtskräftig.