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Elf Vorstrafen und ein erneuter Schuldspruch

02.03.2026 • 14:55 Uhr
Elf Vorstrafen und ein erneuter Schuldspruch
Prozess am Landesgericht Feldkirch. Hartinger

Gericht sieht es als erwiesen an, dass 38-Jähriger seine Ehefrau zur Übergabe der gemeinsamen Kinder nötigte und einen Betrug beging.

Das Strafregister des 38-Jährigen aus dem Unterland weist elf Eintragungen auf, davon zehn einschlägig. Dennoch steht der Vater von zwei kleinen Kindern erneut vor Gericht. Angeklagt sind gefährliche Drohung, Nötigung und Betrug.
Der 38-Jährige soll im Februar und April 2025 versucht haben, seine Ex-Frau wiederholt zur Übergabe der gemeinsamen Kinder zu nötigen. Zudem habe er einen Mann zur Überweisung von 850 Euro gebracht, indem er vorgab, ihm ein Handy zu verkaufen.

„In Depression geraten“.

Der 38-Jährige bekennt sich schuldig. Den Betrug habe er aus Geldnot begangen. „Ich möchte das wiedergutmachen“, erklärt er. Während seiner Haft habe er Medikamente erhalten, diese nach seiner Entlassung jedoch nicht mehr eingenommen. Er sei in eine Depression geraten. „Es ist nicht so leicht in Freiheit“, sagt der Angeklagte.
Richter Alexander Wehinger braucht nicht lange, um das Urteil zu berechnen. Er verhängt zehn Monate Freiheitsstrafe. Von einem Widerruf einer früheren bedingten Haftstrafe sieht er ab, verlängert jedoch die Probezeit auf fünf Jahre. Es sei sinnvoll, wenn er weiterhin Bewährungshilfe in Anspruch nehme, sagt der Richter zum Angeklagten.

Rascher Rückfall

Die mögliche Höchststrafe beträgt aufgrund des Rückfalls 18 Monate Freiheitsstrafe. Erschwerend wertete das Gericht zehn einschlägige Vorstrafen, das Zusammentreffen zweier Vergehen, den raschen Rückfall sowie die Tatbegehung zum Nachteil einer Angehörigen. Mildernd wurde das Geständnis berücksichtigt. „An einer unbedingten Haft führt kein Weg vorbei“, hält die Richterin fest. Der Angeklagte erbittet Bedenkzeit, die Staatsanwaltschaft gibt keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.