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Wegen sozialer Medien: Angeklagter drohte Schwester mit dem Erhängen

02.03.2026 • 09:50 Uhr
Wegen sozialer Medien: Angeklagter drohte Schwester mit dem Erhängen
Pozess am Landesgericht Feldkirch.

Es war nicht das erste Mal, dass der 30-jährige Tschetschene ein Familienmitglied bedrohte. Für das Gericht führt an einer unbedingten Haftstrafe deshalb kein Weg mehr vorbei.

Am Landesgericht Feldkirch musste sich am Montagvormittag ein 30-jähriger Mann aus der Russischen Föderation wegen Nötigung verantworten. Laut Anklage soll er im Juni und Juli 2025 in Dornbirn seine Schwester durch Drohungen mit Körperverletzung vom Gebrauch sozialer Medien abgehalten haben. Der Angeklagte ist arbeitslos, verheiratet und weist vier Vorstrafen auf, drei davon einschlägig und im familiären Umfeld. Die Schwester des Angeklagten wollte nur in dessen Abwesenheit aussagen. Richter Alexander Wehinger stellte daher sicher, dass sich die beiden im Gerichtsgebäude nicht begegneten.

“Religiöse Gründe”

Die 2009 geborene Angestellte schilderte, ihr Bruder habe ihr mit Erhängen und Erdrosseln gedroht. Anlass sei ihr Mobiltelefon gewesen. Er habe Social-Media-Plattformen entdeckt und Kontakte zu Burschen beanstandet. Sie habe sonst „alles rechtzeitig gelöscht“, sagte sie. An jenem Tag habe er ihr das Handy weggenommen und sämtliche Inhalte kontrolliert. Er sei „komplett ausgerastet“.

Auf die Frage, warum er ihr so etwas androhe, verwies sie auf religiöse Gründe. Zudem habe ihr Bruder Angst, dass sie über soziale Medien Menschen kennenlernen könnte, „die schlecht sein könnten“.

Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe, gab aber insgesamt eine eher unglaubwürdige Vorstellung ab. Er habe sich gebessert, erklärte er, und zeigte dem Richter einen Chatverlauf. „Wir haben jetzt eine ganz andere Beziehung.“ Es würde ihm nie in den Sinn kommen, seiner Schwester zu drohen. Schon eine andere Schwester habe Ähnliches behauptet, sagte er. Er sei daraufhin zu Unrecht schuldig gesprochen worden.

Die Privatbeteiligtenvertreterin führte in ihrem Schlussplädoyer aus, der Angeklagte sehe sich als “Bestimmer und Mann” in der Familie. Um Kontrolle auszuüben, sei ihm jedes Mittel recht. Aus früheren Verurteilungen scheine er nichts gelernt zu haben.

Teilbedingte Haftstrafe

Der Schöffensenat verurteilte den 30-Jährigen wegen Nötigung zu neun Monaten Freiheitsstrafe, davon sechs Monate bedingt. Eine offene Probezeit aus einer früheren Verurteilung wurde auf fünf Jahre verlängert. Erschwerend wertete das Gericht die einschlägigen Vorstrafen, die Tat zum Nachteil der Schwester sowie die Tatbegehung während der Probezeit.

In der Begründung hielt Richter Wehinger fest, man habe der jungen Frau angemerkt, dass sie unter der familiären Situation leide. Sie habe den Angeklagten nicht über Gebühr belastet und die Vorwürfe detailreich geschildert. Es bestehe kein Zweifel an ihrer Darstellung. An einer unbedingten Haftstrafe führt für Wehinger “kein Weg vorbei”. Der Angeklagte akzeptierte das Urteil. Er kann einen Antrag auf elektronisch überwachten Hausarrest stellen.