Meth aus Übersee: Mann wegen jahrelangen Drogenschmuggels vor Gericht

Ein 59-Jähriger soll Methamphetamine geschmuggelt, konsumiert und verkauft haben. Nun hat das Gericht ein Urteil gesprochen.
Vier Jahre lang soll der 59-jährige Angeklagte Methamphetamin – umgangssprachlich “Meth” – auf Flügen von Toronto nach Deutschland geschmuggelt haben. “Ein bis zwei Gramm pro Flug”, sagt er. “Und auch nicht auf jedem Flug.” Seine Reisebelege hat er im Gerichtssaal dabei. Diese bestätigen 17 Flüge seit Oktober 2021.
Neben der Einfuhr von Drogen wird ihm zudem Suchtgifthandel zur Last gelegt. Er soll 24,4 Gramm Methamphetamin verkauft haben. Zudem soll er Methamphetamin besessen und konsumiert haben. Auch Kokainkonsum wird ihm vorgeworfen.
Menge und Gewöhnung
Das Thema Kokain ist schnell abgehandelt: “Vielleicht einmal auf einer Party” habe er konsumiert, aber niemals welches besessen oder verkauft. Bezüglich des Methamphetamins sind jedoch die Mengen ein großes Thema.
Er erklärt: Maximal 17 Gramm sowie beim letzten Flug 20 Gramm habe er eingeführt. Es sei alles für den Eigenkonsum gedacht gewesen, einer bestimmten Person habe er allerdings einmalig fünf Gramm weiterverkauft.
Es folgt eine Ungereimtheit: Laut Polizeiaussage habe er monatlich konsumiert. Bei einem Verbrauch von einem Gramm pro Konsumation wären das in Summe mindestens 48 Gramm. Darauf angesprochen antwortet der Angeklagte er habe “im Durchschnitt” monatlich konsumiert. Er habe das Polizeiprotokoll, ohne groß nachzudenken, unterschrieben. Wie die Rechnung dann aufgehen soll, bleibt ungeklärt.
Ebenso schwierig gestaltet sich die Frage nach der Gewöhnung an die Drogen. Strafrechtlich ist dies relevant und kann die Strafbemessung verändern. Bei einem monatlichen Konsum sei eher von einer Gewöhnung auszugehen, als bei größeren zeitlichen Abständen. Der Angeklagte gibt an: Er habe nur bei bestimmten Gelegenheiten konsumiert und immer darauf geachtet, dass er arbeitsfähig sei.
9000 Euro Strafe
Richter Dietmar Nußbaumer verkündet einen Schuldspruch hinsichtlich des Suchtgifthandels und dem unerlaubten Umgang mit Suchtgiften. Der Angeklagte muss eine Geldstrafe in Höhe von 9000 Euro (300 Tagessätze zu 30 Euro) bezahlen. Es wären bis zu drei Jahre Haft möglich gewesen.
Mildernd wertet das Gericht das reumütige Geständnis und die Unbescholtenheit des Mannes. Erschwerend wirken das Zusammenkommen mehrerer Vergehen und der lange Tatzeitraum.
Während die Verteidigung Rechtsmittelverzicht ankündigt, gibt die Staatsanwaltschaft keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.