Biss gegen Polizisten, Schläge mit Gürtel: Prozess gegen mehrfach Vorbestraften

Wegen zweier Vorfälle im letzten Frühling steht ein 27-Jähriger vor Gericht. Ein Streit am Bahnhof eskalierte, bei einer Festnahme im Mai habe er Polizisten beißen wollen.
Der Angeklagte fuchtelt mit den Händen, schreit immer wieder. Manchmal senkt er den Kopf, atmet tief durch. Mehrmals unterbricht er den Richter, bis dieser irgendwann laut wird: “Lassen Sie mich ausreden!” Während der späteren Zeugenaussagen schaut der 27-Jährige fast durchgehend zu Boden, vergräbt den Kopf in den Händen.
Streit am Bahnhof
Zunächst werden drei Videos eingespielt: Die ersten beiden zeigen einen Streit am Bahnhof Dornbirn. Während des Streits soll der 27-Jährige drei Personen mit einem Gürtel verletzt haben. Im Zuge der Festnahme wird ihm vorgeworfen, Polizisten getreten zu haben.
Der Mann gibt an, er erinnere sich kaum mehr an die Ereignisse. Er sei betrunken gewesen. Was er noch weiß: Er wartete auf den Bus, die Frau kam zu ihm. Seiner Bitte wegzugehen, folgte sie nicht. Sie ergriff seinen Hals. Den Gürtel zog er, um ihr Angst zu machen. Daraufhin kamen mehrere Personen dazu. Wie das Videomaterial zeigt, schlug er mit dem Gürtel um sich, bekam aber ebenfalls einen Schlag. Ein anderer Mann nahm ihm den Gürtel ab. Die Polizei schritt in Folge ein.
Mehrere Zeugen erinnern sich lückenhaft. Die Frau erinnert sich an eine Ohrfeige, statt des Halsgriffs. Einen Mann habe er mit dem Gürtel verwundet. Dieser kommentiert seine Verwundung mit: “Ja, da war mal was.”
Bissattacke bei Festnahme
Ein weiteres Video zeigt die Festnahme des Angeklagten. Dabei sei es zu mehreren Tritten gekommen. Auch bei einer Festnahme rund einen Monat später habe er sich gewehrt: Er habe versucht einen Beamten zu beißen. Laut dem 27-Jährigen habe er keine Luft mehr bekommen, weil ein Polizist seinen Mund zugehalten habe.
Die geladenen Zeugen sehen das anders: Während sie den Angeklagten ins Auto brachten, sei dessen Spuckhaube verrutscht. Daraufhin habe er versucht zuzubeißen. Er habe auch mehrmals gezielt getreten.
Psychiatrisches Gutachten
Der Sachverständige Reinhard Haller hält in seinem psychiatrischen Gutachten fest, dass der Angeklagte einen ausgeprägten Hirndefekt aufweise. Dieser entstamme einem schweren Sturz in jungen Jahren. Die Zurechnungsfähigkeit sei dadurch bei der Tat herabgesetzt, aber nicht aufgehoben gewesen. Es liege allerdings eine erhebliche Störung der Selbstkontrolle vor.
Für eine Einweisung in ein forensisch therapeutisches Zentrum müssten umfassende Voraussetzungen gegeben sein. Dies sei laut Haller hier der Fall. Der Angeklagte habe einen psychischen Defekt, der seine Selbstkontrolle einschränkt. Es liegen in der Vergangenheit mehrere schwere Vergehen vor und weitere seien unter den aktuellen Umständen sehr wahrscheinlich.
Haft und Einweisung
Der Angeklagte wird vom Schöffengericht schuldig gesprochen. Richter Theo Rümmele verkündet das Strafmaß: eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten zusätzlich zu einer vorherigen Strafe und der Bezahlung eines Teilschmerzensgelds an einen der Zeugen in Höhe von 150 Euro. Zusätzlich erfolgt die Einweisung in ein forensisch therapeutisches Zentrum.
Als mildernd gewertet wurde das teilweise Schuldeingeständnis, dass Taten beim Versuch blieben und die eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit. Erschwerend wirken einschlägige Vorstrafen und das Zusammenkommen mehrerer Vergehen.
Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung verzichten auf Rechtsmittel. Das Urteil ist rechtskräftig.