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Klarer Schuldspruch in Altacher Kabinen-Affäre

23.02.2026 • 13:21 Uhr
Klarer Schuldspruch in Altacher Kabinen-Affäre
Der Angeklagte erschien als Letzter im Gerichtssaal. NEUE

Schweizer (34), der Spielerinnen des SCR Altach heimlich beim Duschen und Umziehen filmte, zu sieben Monaten bedingter Haft und unbedingter Geldstrafe von 1200 Euro verurteit. Die Strafe

Seit 13 Uhr steht am Landesgericht Feldkirch ein ehemaliger Funktionär des SCR Altach vor Gericht, dem im Zusammenhang mit heimlichen Aufnahmen in der Kabine der Frauenmannschaft des SCR Altach mehrere Straftaten vorgeworfen werden. Zu Beginn der Hauptverhandlung bekannte sich der Angeklagte schuldig. Die Verhandlung ist bis 14.30 Uhr anberaumt. Die Verhandlung führt Richterin Franziska Klammer. Vertreterin der öffentlichen Anklage ist Julia Berchtold.

Der Prozess stößt auf ein ungeheures Interesse. Der Verhandlungssaal 108 ist bis auf den letzten Platz gefüllt, viele Beobachterinnen und Beobachter müssen stehen. Auch die Privatbeteiligten, sprich geschädigten Fußballerinnen, sind im Saal anwesend.

Dem Angeklagten wird unter anderem vorgeworfen, von Herbst 2023 bis Frühjahr 2025 auf kinderpornografische Darstellungen im Internet zugegriffen zu haben. Zu diesem Faktum bekennt sich der Angeklagte nicht schuldig. Zudem soll er sich entsprechendes Material aus unbekannten Quellen im Internet verschafft haben.

Im Zuge einer Hausdurchsuchung wurde laut Anklage festgestellt, dass sich auf einem sichergestellten Computer gelöschte kinderpornografische Dateien befanden. Diese konnten wiederhergestellt werden. Insgesamt ist von 59 Bild- und Videodateien mit Darstellungen unmündiger Minderjähriger sowie 29 Dateien mit Darstellungen mündiger Minderjähriger die Rede.

Ein weiterer Anklagekomplex betrifft heimliche Aufnahmen von Spielerinnen. Zwischen 1. Jänner 2018 und 1. August 2025 soll der Angeklagte an verschiedenen Örtlichkeiten, darunter die Umkleidekabinen des SCR Altach und eines Fitnessstudios im Oberland, mehrfach Spielerinnen beim Duschen und Umziehen gefilmt haben. Laut Anklage wurde keine fix installierte Kamera verwendet. Stattdessen soll der Beschuldigte jeweils temporär ein Smartphone versteckt haben.

Als erste Zeugin sagte eine 2005 geborene Fußballspielerin aus. Sie ist seit 1. Juli 2020 beim Verein. Von ihr, so erklärte der Angeklagte, habe er keine Videos angefertigt. Die junge Frau gab an, sie habe sich auf Fotos wiedererkannt, die ihr im Rahmen der Ermittlungen gezeigt worden seien. Die Aufnahmen sind offenbar in einem Fitnessstudio entstanden.

Anschließend wurde ein Polizeibeamter als Zeuge befragt. Er war in die Auswertung der sichergestellten Datenträger eingebunden. Der Beamte führte aus, dass der Laptop des Angeklagten im Jahr 2014 neu aufgesetzt worden sei. Er könne daher nicht sagen, ob sich die wiederhergestellten Bild- und Videodateien bereits vor diesem Neuaufsetzen auf dem Gerät befunden hätten oder erst danach darauf gelangt seien. Gelöschte Dateien seien jedenfalls im Zuge der kriminaltechnischen Untersuchung wiederhergestellt worden.

Gemeinsame Erklärung der Betroffenen

Der Vertreter von 14 der insgesamt 16 Frauen, die als Privatbeteiligte zugelassen wurden, verlas eine gemeinsame Erklärung der Spielerinnen. Darin heißt es einleitend, es sei „vermutlich schwierig nachzuvollziehen, wie es sich anfühlt, mit solchen Nachrichten konfrontiert zu werden“. Nachrichten, „die für einen Moment alles andere auf Stopp setzen“, wobei dieser Moment „ab dem Erhalt dieser Nachrichten bis heute andauert“. Der Mann auf der Anklagebank sei jahrelang für die sportliche Leitung zuständig gewesen. Die Kabine sei ihr „Zuhause“ und ihr „Wohlfühlort“ gewesen. Dieses Vertrauen sei „aufs Letzte und aufs Übelste“ missbraucht worden. Spielerinnen, die sich zuvor so sicher gefühlt hätten, dass ihnen „nicht einmal ein aufgestelltes Handy an verschiedenen Orten aufgefallen wäre“, hätten nun Ängste in öffentlichen Duschräumen, Kabinen und anderen Räumen. Manche hätten wochenlang Angst gehabt, sich in den eigenen vier Wänden aufzuhalten, da auch dort ein Zutritt des Angeklagten möglich gewesen wäre. Früher selbstverständliche Situationen hätten sich verändert. Spielerinnen, die in Duschräumen gesungen und getanzt hätten, fühlten sich dort nicht mehr wohl. Andere hätten monatelang nicht mehr ins Fitnessstudio gehen können. Bei alltäglichen Dingen stoße man auf „Blockaden“, etwa beim Umziehen oder im Vertrauen gegenüber anderen Menschen. Im Damenfußball strebe man nach Medienpräsenz, heißt es weiter. Seit Monaten gebe es eine Präsenz, „nach der niemand strebt“. Man werde gesehen, „jedoch mit anderen Augen“, nicht im sportlichen Kontext. Hinzu kämen Kommentare wie „wo kann ich deine Nacktbilder sehen“. Man sei eine Gruppe junger Frauen, teilweise noch Mädchen, die durch ihre Leidenschaft zum Sport zusammengefunden hätten. „Dieses Zuhause wurde von jemandem zerstört, von dem wir dachten, er wäre ein Teil dieser Familie.“

Schlussplädoyer

In ihrem Schlussplädoyer sprach Staatsanwältin Berchtold von einem schweren Vertrauensmissbrauch. Die Aufnahmen seien in besonders geschützten Räumlichkeiten vorgenommen worden, dies müsse bei der Strafzumessung berücksichtigt werden. Hinweise auf eine Weiterverbreitung der Aufnahmen gebe es zwar nicht, es sei aber „nicht lustig, wenn man das im Hinterkopf hat“. Kein Geld der Welt könne das wieder in Ordnung bringen.

“Unsicherheit bleibt”

Rechtsanwältin Olivia Lerch, die zwei Spielerinnen vertritt, sagte, der Angeklagte habe kein ausreichendes Gefühl dafür, was er ausgelöst habe. Ihre Mandantinnen seien sehr junge Frauen, die aus dem Ausland zum Verein gekommen seien, hier Vertrauen aufgebaut und sich sicher gefühlt hätten. Dieses Vertrauen sei erschüttert worden. Es bleibe die Unsicherheit, ob Bilder möglicherweise doch weitergegeben oder ins Internet gestellt worden seien. Die Angst, irgendwann im privaten oder beruflichen Umfeld damit konfrontiert zu werden, sei ein „schreckliches Gefühl“. Der Angeklagte sei „dermaßen tief in die Privatsphäre“ eingedrungen, und zwar an Orten, die als geschützter Raum gelten sollten. Zudem habe es zuvor Beschwerden über sein Verhalten gegeben, die nicht ernst genommen worden seien.

Man könne sich „nur entschuldigen und einen finanziellen Teilausgleich schaffen“, sagte Verteidiger Martin Reichegger, der im Namen seines Mandanten 10.000 Euro Teilschmerzengeld für die 16 Privatbeteiligten anbot. Der Angeklagte habe sich in Therapie begeben, zunächst beim Ifs, nun in einer Einrichtung in der Schweiz. Der Verteidiger versicherte, dass sein Mandant die Fotos und Videos nicht an Dritte weitergegeben habe. In seinem Schlusswort sagte der Angeklagte, er wolle sich „aufrichtig entschuldigen“.

Das Urteil

Der gebürtige Schweizer wurde – bis auf eine kaum ins Gewicht fallende Abweichung zu seinen Gunsten – im Sinne der Anklage schuldig gesprochen worden. Verhängt wurde eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten sowie eine Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu je vier Euro (1200 Euro) . Die Freiheitsstrafe wurde bedingt nachgesehen. Das bedeutet, dass der Angeklagte nicht in Haft muss, sofern er sich innerhalb der dreijährigen Probezeit wohlverhält. Jede der 16 Privatbeteiligten erhielt 625 Euro zugesprochen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind zivilrechtlich geltend zu machen. Die Datenträger werden vernichtet.

Urteilsbegründung

Richterin Franziska Klammer führte in ihrer Urteilsbegründung aus, dass das Gericht im Wesentlichen der Anklage gefolgt sei. Maßgeblich seien das umfassende Geständnis des Angeklagten sowie die sichergestellten und wiederhergestellten Dateien gewesen. Hinsichtlich der aus dem Internet heruntergeladenen Darstellungen konnte das Gericht jedoch nicht feststellen, ob diese vor oder nach dem Neuaufsetzen des Computers im Jahr 2014 auf den Computer gelangten. Dadurch reduzierte sich die maßgebliche Strafdrohung von fünf auf drei Jahre.

“Es geht nicht um Vergeltung, sondern um Prävention”

Klammer betonte, es gehe im Strafrecht nicht um Vergeltung, sondern um Prävention. Gerade bei Delikten dieser Art komme dem generalpräventiven Aspekt Bedeutung zu. Eine unbedingte Freiheitsstrafe sei aus Sicht des Gerichts dennoch nicht erforderlich. Man sei zum Ergebnis gelangt, dass es keiner sofortigen Haft bedürfe, um den Angeklagten von weiteren Straftaten abzuhalten.

Erschwerend wertete das Gericht das Zusammentreffen mehrerer strafbarer Handlungen, die Vielzahl der betroffenen Personen, den langen Tatzeitraum sowie den ausgenutzten Vertrauensvorschuss in seiner Funktion beim Verein. Mildernd wurden das Geständnis, die bisherige Unbescholtenheit sowie die Bemühungen um Schadenswiedergutmachung berücksichtigt.

Nach der eineinhalbstündigen Verhandlung war unter den Zuhörern – fast ausnahmslos juristische Laien – mehrfach von einer milden und nur wenig generalpräventiven Strafe die Rede. Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.