Umstrittenes Urteil im SCR-Altach-Fall: So geht die Staatsanwaltschaft nun vor

Die Staatsanwaltschaft gab beim Prozess am Montag keine Erklärung ab. Ob das Urteil jetzt bekämpft wird oder nicht, teilte die Strafverfolgungsbehörde nun auf NEUE-Anfrage mit.
Das Urteil im Prozess um heimliche Aufnahmen in der Frauenkabine des SCR Altach sorgte für Diskussionen. Ein 35-jähriger ehemaliger Funktionär war am Montag am Landesgericht Feldkirch zu sieben Monaten Freiheitsstrafe, bedingt nachgesehen, sowie zu 3o0 Tagessätzen zu je vier Euro (1200 Euro) verurteilt worden. Zudem wurden den 15 betroffenen Spielerinnen jeweils 625 Euro zugesprochen. Der Angeklagte, ein Schweizer Staatsbürger, war großteils geständig und bisher unbescholten. In der öffentlichen Debatte wurde das Strafmaß vielfach als zu mild und als nicht ausreichend generalpräventiv bezeichnet. Auch eine ehemalige Spielerin des Vereins machte deutlich, dass sie sich ein strengeres Signal gewünscht hätte.

Rechtskräftig
Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig. Denn die Staatsanwaltschaft Feldkirch, die nach der Urteilsverkündung keine Erklärung abgab, wird nicht gegen den Strafausspruch vorgehen. „Wir werden kein Rechtsmittel einlegen“, sagte Sprecherin Karin Dragosits auf NEUE-Anfrage. Damit ist klar, dass auch die Staatsanwaltschaft das Strafmaß für angemessen hält.
Reaktionen
Rechtsanwältin Olivia Lerch, die zwei betroffene Spielerinnen vertritt, zeigte Verständnis für die öffentliche Diskussion. Aus rechtlicher Sicht sei das Urteil nachvollziehbar, sagte sie gegenüber dem ORF Vorarlberg. Gleichzeitig könne sie verstehen, dass sich Teile der Öffentlichkeit darüber aufregten. Die Richterin müsse sich im Rahmen des Gesetzes bewegen, und dem sei sie nachgekommen.

Strafrechtler Robert Kert von der Universität Wien hält das Strafmaß grundsätzlich für angemessen. Es gebe keine empirischen Nachweise dafür, dass eine höhere Strafe automatisch eine stärkere abschreckende Wirkung entfalte. Auch eine bedingte Freiheitsstrafe könne präventiv wirken. Das Urteil zeige, dass die Interessen der Opfer ernst genommen würden und solche Taten nicht als Kavaliersdelikte behandelt werden.

Ehemalige Spielerin “sprachlos”
Kritisch äußerte sich Eleni Rittmann, die von 2023 bis 2024 für die Frauenmannschaft des SCR Altach auflief und mittlerweile bei einem Verein in Frankreich unter Vertrag steht. Sie machte ihrem Unmut über das Urteil auf Instagram Luft. Für sie stelle sich die Frage, ob ein solches Urteil potenzielle Täter tatsächlich abschrecke. „Für mich ist es nicht stark genug, dass wir so etwas in unserer Gesellschaft nicht tun.“ Rittmann schilderte auch persönliche Folgen. Nachdem sie vom Urteil erfahren habe, habe sie bei ihrem neuen Verein zunächst die Garderoben kontrolliert, aus Angst, irgendwo könnten Kameras installiert sein. „Das macht mich nur sprachlos“, sagte sie.
Urteilsbegründung
In ihrer Urteilsbegründung hatte Richterin Franziska Klammer betont, dass es im Strafrecht nicht um Vergeltung, sondern um Prävention gehe. Gerade bei Delikten dieser Art komme dem generalpräventiven Aspekt Bedeutung zu. In diesem Fall sei eine unbedingte Freiheitsstrafe nicht erforderlich, um den Angeklagten künftig von weiteren Straftaten abzuhalten.
Erschwerend berücksichtigte das Gericht das Zusammentreffen mehrerer Straftaten, die Vielzahl der betroffenen Personen, den langen Tatzeitraum sowie den ausgenutzten Vertrauensvorschuss in seiner Funktion beim Verein. Mildernd wirkten das Geständnis, die bisherige Unbescholtenheit sowie die Bemühungen um Schadenswiedergutmachung.