Lokal

30 Cannabispflanzen angebaut: Urteil gefallen

26.02.2026 • 16:58 Uhr
30 Cannabispflanzen angebaut: Urteil gefallen
Der Angeklagte bekennt sich teilweise schuldig. NEUE/Frick

Einem 54-Jährigen soll in seinem Gewächshaus große Mengen Cannabis für den Verkauf angebaut haben. Weiters wird ihm der Besitz von Cannabisharz zur Last gelegt.

Der 54-jährige Angeklagte soll zwischen Mai und Dezember 2025 in seinem Gewächshaus zirka 30 Cannabispflanzen angebaut haben. Er sagt “für den Eigengebrauch”. Angesprochen auf die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft bekennt er sich weitestgehend schuldig. Jedoch habe er keine Drogen verkauft oder weitergegeben. Weiters soll er 4,8 Gramm Cannabisharz erworben und besessen haben.

Zwei Ernten

Dauer und Menge des Anbaus verwundern angesichts der Aussage “Eigengebrauch”. Der Angeklagte führt aus: Er habe zweierlei Arten von Pflanzen angebaut. Ein “Automatikgras” blühe schneller und sei daher früher konsumierbar. Dieser Teil der Ernte sei jedoch von Schädlingen befallen und daher ungenießbar geworden. Er habe es vergessen wegzuwerfen.

Der andere Anbau habe später geblüht, ungefähr zwei Wochen bevor die Polizei kam. Da er in dieser Zeit krank und zwischenzeitlich nicht daheim war, habe er davon nur zwei Joints geraucht. Der Angeklagte betont: Er habe nicht geraucht, wenn er noch fahren musste.

Bei einer Hausdurchsuchung wurden neben Suchtgift diverse Gegenstände wie ein Grinder zum Zerkleinern von Cannabis und eine defekte Suchtgiftwaage gefunden. Auf dem Handy des Angeklagten fanden sich keine belastenden Beweise.

8000 Euro Geldstrafe

Richter Theo Rümmele verkündet einen Schuldspruch hinsichtlich Anbau, Besitz und Konsum der Pflanzen sowie des Besitzes von Cannabisharz. Das Gericht verhängt eine Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro (400 Tagessätze zu 20 Euro). Vom Widerruf einer teilbedingten Strafe wird abgesehen.

Mildernd wirkt das reumütige Geständnis. Zudem sei das mögliche Strafmaß bei reinem Eigenkonsum niedriger als bei Suchtgifthandel. Erschwerende Faktoren sind das Zusammenkommen eines Verbrechens und eines Vergehens sowie die siebenfache Überschreitung der Grenzmenge.

Suchtgift, Gewächshaus und ein Grinder werden konfisziert. Die Staatsanwaltschaft gibt keine Erklärung ab. Der Angeklagte ist ohne Verteidiger erschienen. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.