Ex-Frau verleumdet: Schuldspruch nach Rosenkrieg

Angeklagter behauptete, er sei mit vorgehaltenem Messer gezwungen worden, die Scheidungspapiere zu unterzeichnen.
Ein erbitterter Rosenkrieg zwischen afghanischen Staatsbürgern führte am Landesgericht Feldkirch zu einer strafrechtlichen Verurteilung. Auf der Anklagebank saß ein 50-jähriger Mann aus dem Bezirk Bludenz. Die Staatsanwaltschaft warf ihm Verleumdung vor, weil er im Zuge eines Obsorgeverfahrens vor dem Bezirksgericht Bludenz Aussagen gemacht haben soll, die seine Ex-Frau der Gefahr einer behördlichen Verfolgung ausgesetzt hätten.
Teilweise schuldig bekannt
Konkret legte die Anklage dem Mann zur Last, im Obsorgeverfahren behauptet zu haben, seine Ex-Frau habe den gemeinsamen minderjährigen Sohn mit einem Kabel geschlagen. Zudem soll er angegeben haben, man habe ihn mit vorgehaltenem Messer gezwungen, die Scheidungspapiere zu unterschreiben. Der Angeklagte bekannte sich teilweise schuldig. Er erklärte, aus Angst vor späteren Vorwürfen ein Foto vom Rücken seines Sohnes gemacht zu haben. Vor Gericht sagte er, die Mutter habe den Sohn möglicherweise geschlagen. Ziel sei lediglich gewesen, eine Untersuchung des Kindes zu veranlassen. Einen Messervorfall bestritt er. Die Scheidung sei telefonisch zustande gekommen. An einen entsprechenden Wortlaut vor Gericht könne er sich nicht erinnern.
Dolmetscher als Zeuge
Als Zeuge sagte der Dolmetscher aus, der im Obsorgeverfahren übersetzt hatte. Die Verhandlung sei eher ruhig verlaufen, es habe Diskussionen gegeben, aber keinen Streit. Der Angeklagte habe vor Gericht erklärt, mit einem Messer zur Scheidung gezwungen worden zu sein. Zudem habe er gesagt, er glaube, dass sein Sohn von der Mutter geschlagen werde und wolle, dass dies überprüft werde.
Die Ex-Frau sowie ihr neuer Partner erschienen nicht zur Verhandlung. Auf ihre Einvernahme verzichteten sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung. Letztere forderte einen Freispruch. Es sei nicht mehr nachvollziehbar, was im Obsorgeverfahren genau gesagt worden sei. Die Verteidigung vermutet „Kommunikationsschwierigkeiten“ und eine „problematische Protokollierung“ im Obsorgeverfahren. Der Angeklagte habe jedenfalls niemanden einer Strafverfolgung aussetzen wollen.
Das Urteil
Richter Theo Rümmele verurteilte den Angeklagten wegen der Angaben zu einer angeblichen Bedrohung mit einem Messer; vom Vorwurf der falschen Beschuldigung wegen angeblicher Schläge wurde er freigesprochen. Verhängt wurden drei Monate bedingte Haft sowie eine unbedingte Geldstrafe von 1040 Euro (260 Tagessätze zu je vier Euro). Das Urteil ist rechtskräftig.