Reichkriegsflagge, Messer und gefährliche Drohung am Pfänder

Mitglied einer offenbar rechten Wandergruppe soll Schauspielerin mit dem Umbringen gedroht haben.
Ein ungewöhnlicher Polizeieinsatz am Pfänder in Bregenz hat im vergangenen Sommer über die Landesgrenzen hinaus für Aufsehen gesorgt. Eine Wandergruppe war mit einer – nicht verbotenen – kaiserlichen Reichskriegsflagge unterwegs, zudem sollen mehrere Männer Messer bei sich getragen haben. Wanderer hatten die Polizei alarmiert. Daraufhin rückten nicht weniger als 17 Polizeistreifen aus, auch ein Hubschrauber umkreiste das Gebiet.
“I´m gonna kill you …”
Im Zuge dieser Vorkommnisse soll einer der Männer eine gefährliche Drohung ausgesprochen haben. Ein 21-jähriger Serbe aus dem Bezirk Bregenz musste sich deshalb am Mittwochnachmittag am Landesgericht Feldkirch verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, im Verlauf einer verbalen Auseinandersetzung eine Frau mit dem Umbringen bedroht zu haben. Laut Anklage soll er dabei die Worte „I’m gonna kill you, stupid bitch“ (dt.: Ich werde dich töten, dumme Hure”) geäußert haben. Dabei habe er auch nach seinem Messer gegriffen, so der Vorwurf.
Nicht geständig
Der 21-Jährige, der im Anzug vor den Richter trat, bekannte sich nicht schuldig. Er räumte ein, ein Messer mitgeführt zu haben, betonte jedoch, dieses nicht gezeigt zu haben. Auch die ihm vorgeworfene Wortwahl bestritt er. Er habe nicht gesagt, er werde die Frau töten, sondern „I hope you die“ (dt.: „Ich hoffe, du stirbst“).
Schauspielerin zeigte den Vorfall an
Als Zeugin sagte jene Frau aus, die damals die Polizei alarmiert hatte. Die 35-jährige, in Bregenz gebürtige Schauspielerin schilderte, wie sie vom Angeklagten mit dem Umbringen bedroht worden sei. Die Frage, ob sie die Wandergruppe zuvor als Nazis beschimpft habe, bejahte sie. Ebenfalls bestätigte die Zeugin vor Gericht, dass der Angeklagte nach einem Messer gegriffen habe, das an seinem Gürtel befestigt gewesen sei. Ein weiterer Zeuge wurde per Videokonferenz einvernommen. Er habe sich während des Vorfalls unmittelbar neben seiner bedrohten Bekannten befunden und bestätigte deren Aussagen.
Auf Antrag der Verteidigung ordnete Richter Theo Rümmele die Einvernahme weiterer Zeugen an. Der Prozess wurde vertagt. Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.