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Kokaindealer muss mehrere Jahre in Haft

07.01.2026 • 12:52 Uhr
Kokaindealer muss mehrere Jahre in Haft
Prozess am Landesgericht Feldkirch: Der Angeklagte wurde aus der U-Haft vorgeführt. NEUE

In der Türkei wird der Angeklagte eigenen Angaben zufolge politisch verfolgt, hierzulande handelte der 60-Jährige mit Drogen. Jetzt muss er ins Gefängnis.

Flankiert von zwei Justizwachebeamten wird der Angeklagte in den Verhandlungssaal des Landesgerichts Feldkirch geführt. Der kleine, schmächtige Mann mit Buckel und Brille befindet sich seit September in Untersuchungshaft. Begegnete man ihm auf der Straße, würde man ihn kaum für einen Drogendealer halten. Der 1965 geborene türkische Staatsangehörige steht wegen mehrerer schwerer Straftaten vor Gericht.

760 Gramm Kokain verkauft

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann Verbrechen des Suchtgifthandels, unerlaubten Umgang mit Suchtgift sowie schwere Nötigung vor. Laut Anklage soll er wischen Juni 2024 bis September 2025 insgesamt 760 Gramm Kokain verkauft haben. Das Suchgift hatte einen Reinheitsgehalt von 31 Prozent und war somit von eher überschaubarer Qualität.

In der Türkei politisch verfolgt

Im Ermittlungsverfahren und auch vor Gericht zeigte sich der Angeklagte umfassend geständig. Der Verteidiger betonte, sein Mandant habe von Beginn an umfassend mit den Ermittlungsbehörden kooperiert. Er habe detaillierte Angaben gemacht, Lieferanten und Abnehmer genannt und zur Aufklärung des Sachverhalts beigetragen. Zudem verwies der Verteidiger darauf, dass sein Mandant wegen politischer Verfolgung mehrere Jahre in der Türkei in Haft gewesen sei und gegen ihn dort noch ein offener Haftbefehl bestehe. Weil ihm der Aufenthaltstitel aberkannt worden sei, habe er als “U-Boot” in Österreich gelebt, habe somit offiziell nicht mehr arbeiten dürfen und sich durch den Suchtgifthandel seinen Lebensunterhalt gesichert. Ein luxuriöser Lebensstil habe sich aus den Erlösen nicht ergeben. In seinem Schlusswort erklärte der Angeklagte, er habe in seinem Leben alles verloren. Falls es möglich sei, bitte er um eine weitere Chance.

Das Urteil

Der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Theo Rümmele verurteilte den Mann schließlich zu zwei Jahren Haft wegen Suchtgifthandels, unerlaubten Umgangs mit Suchtgift und schwerer Nötigung. Zudem wurden Einnahmen in Höhe von 37.000 Euro für verfallen erklärt. Suchtgift, diverse Utensilien sowie zwei Mobiltelefone werden eingezogen bzw. vernichtet.
In der Urteilsbegründung verwies der Vorsitzende darauf, dass sich die Feststellungen des Gerichts maßgeblich auf die geständige Verantwortung des Angeklagten sowie auf die Ergebnisse der Ermittlungen stützten. Straferschwerend wertete der Senat den langen Tatzeitraum sowie eine einschlägige Vorstrafe. Mildernd berücksichtigt wurde das reumütige Geständnis und die Kooperation im Ermittlungsverfahren. Der Strafrahmen habe im vorliegenden Fall bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe betragen. Die verhängte Haftstrafe bewege sich daher im unteren Bereich dieses Rahmens, hielt Richter Rümmele fest. Das Urteil ist rechtskräftig. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Angeklagter verzichteten auf Rechtsmittel.