Bestätigt: Rockerboss war Rauschgifthändler

Höchstgericht bestätigte Schuldspruch wegen Drogenhandels im dreistelligen Kilo-Bereich. Zu Waffendelikten muss in Feldkirch erneut verhandelt und Strafe neu festgesetzt werden.
Wegen Suchtgifthandels und nach dem Waffengesetz wurde der unbescholtene Angeklagte im November 2024 in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu 14 Jahren Gefängnis verurteilt. Als Verfallsbetrag hat er für seine kriminelle Bereicherung der Republik Österreich 77.400 Euro zu bezahlen. Ein Teleskopschlagstock und ein Schlagring sollen vernichtet werden.
Schuldspruch rechtskräftig
Der Oberste Gerichtshof (OGH) wies nun die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten zu den Drogendelikten zurück. Damit wurde der Schuldspruch wegen Suchtgifthandels rechtskräftig.
Das Höchstgericht in Wien hob wegen eines Rechtsfehlers den Schuldspruch zum Waffenbesitz auf. Es ordnete zum angeklagten unbefugten Besitz eines Teleskopschlagstocks und eines Schlagrings eine neue Verhandlung in Feldkirch an.
Deshalb muss am Landesgericht auch die Strafe neu festgelegt werden. Der Strafrahmen beläuft sich auf 1 bis 15 Jahre Haft.
Großdealer
Der Präsident eines Motorradclubs trat nach den gerichtlichen Feststellungen als Drahtzieher eines der bislang größten Vorarlberger Drogenringe zwischen 2020 und 2021 als Großdealer auf.
Nach Ansicht der Richter hat der 40-Jährige aus dem Bezirk Bregenz Schmuggelfahrten von 50 Kilogramm Kokain und 181 kg Cannabis aus Spanien, den Niederlanden und Deutschland nach Vorarlberg beauftragt. Wobei der Schmuggel von 10 Kilo Kokain aus Deutschland dann doch nicht stattgefunden haben soll.
Des Weiteren hat der Unterländer dem Urteil zufolge die Weitergabe von 50 Kilogramm Kokain und 63 Kilo Cannabis vermittelt oder, in einem Fall, selbst vorgenommen. Demnach hat der verheiratete Vater eines Kindes vier Kilo Kokain zum Kauf angeboten.
Enorme Drogenmengen
Wegen der enormen Drogenmengen sei die Freiheitsstrafe hoch ausgefallen, sagte der Vorsitzende des Feldkircher Schöffensenats. Das viele Kokain sei dazu geeignet, das Leben von Konsumenten zu zerstören. Die in Frankreich sichergestellten Drogendeal-Chats von verschlüsselten Kryptohandys hätten dem Angeklagten zugeordnet werden können und nach der österreichischen Rechtsprechung strafrechtlich verwendet werden dürfen.
Der im Jänner 2024 verhaftete Untersuchungshäftling bekannte sich zu den Drogenvorwürfen nicht schuldig und machte keine Angaben. Der Angeklagte machte auch von seinem Recht Gebrauch, dass der Tausende Seiten umfassende Gerichtsakt an mehreren Verhandlungstagen vorgelesen werden musste.