Cyber-Betrüger erleichterten pensionierte Ärztin um 135.000 Euro: Schüler als Beitragstäter verurteilt

Eine pensionierte Oberärztin wurde Opfer eines Cyberbetrugs und verlor rund 135.000 Euro. Etwa die Hälfte des Geldes lief über das Konto eines 20-Jährigen aus dem Bezirk Bregenz. Der Schüler gab sich ahnungslos – der Schöffensenat verurteilte ihn. So lautet das Urteil.
Bei Cyberbetrugsverfahren zeigt sich vor Gericht oft dasselbe Bild: Nicht die großen Fische, die die Masche organisieren und den Großteil des Geldes kassieren, sitzen auf der Anklagebank, sondern die kleinen Helfer am Ende der Kette. Auch am Landesgericht Feldkirch musste sich am Donnerstag kein mutmaßlicher Drahtzieher verantworten, sondern ein 20-jähriger Schüler aus dem Bezirk Bregenz. Ihm wird Beitragstäterschaft zum schweren Betrug vorgeworfen. Die Verhandlung unter dem Vorsitz von Richterin Sabrina Tagwercher dauerte mit kurzen Unterbrechungen von 8.30 bis 13.30 Uhr.
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft soll der junge Mann sein Konto für den Betrug zur Verfügung gestellt und damit als sogenannter Money Mule – als Geldesel – fungiert haben. Geschädigt wurde eine 74-jährige pensionierte Oberärztin. Der Gesamtschaden beläuft sich nach den Angaben im Verfahren auf rund 128.000 Euro. Die unmittelbaren Täter, also die „großen Fische“, sind bislang unbekannt.
Ausgangspunkt und Betrugsmasche
Ausgangspunkt des Falls war eine SMS an die spätere Geschädigte mit der Aufforderung, die Online-ID der Bank zu aktualisieren. Damit verschafften sich die Betrüger Informationen über das kontoführende Institut. Am nächsten Tag meldete sich ein Anrufer telefonisch und gab sich als Bankmitarbeiter aus. Er erklärte, es liefen bereits verdächtige Transaktionen, die dringend gestoppt werden müssten.
In gutem Glauben installierte die Frau eine angebliche Fernwartungssoftware. In der Annahme, Überweisungen zu stornieren, gab sie zahlreiche Buchungen frei. Tatsächlich handelte es sich um Überweisungen.
Von den rund 135.000 Euro gingen 37 Überweisungen auf das Konto des Angeklagten, rund 64.000 Euro gingen dort ein. Ein Teil dieses Betrags wurde weitergeleitet. Zurück erhielt die Geschädigte lediglich 7600 Euro. Den verbleibenden Schaden macht sie als Schadenersatz geltend. Von der Bank bekam sie nach eigenen Angaben nichts ersetzt.
Die Sicht des Angeklagten
Der Angeklagte schilderte den Ablauf aus seiner Sicht anders. Er gab an, über einen Cousin in Kontakt mit den beteiligten Männern gekommen zu sein. Ihm sei von einer Geldveranlagung und schnellen Gewinnen erzählt worden. Er habe geglaubt, es gehe um legale Geschäfte.
Mehrfach habe er sein Mobiltelefon aus der Hand gegeben. Dabei habe er zunehmend ein ungutes Gefühl gehabt, insbesondere aus Angst, das Handy nicht mehr zurückzubekommen. Er sei jedoch immer wieder beruhigt worden. Gleichzeitig habe man ihm erklärt, die beteiligten Personen seien gefährlich.
Als er später ein Schreiben der Polizei erhielt und zur Einvernahme geladen wurde, habe ihm der Cousin gesagt, er solle nichts sagen. Ihm sei ausgerichtet worden, man könne ihn finden, im schlimmsten Fall sogar töten, sollte er mit der Polizei kooperieren. Er habe sich unter Druck gesetzt gefühlt. Überweisungen selbst habe er nicht vorgenommen, beteuerte der Angeklagte. Er habe Fehler gemacht, aber nicht gewusst, was tatsächlich ablaufen
Was die Zeugen sagten
Ein Bankmitarbeiter erklärte, dass beim Konto des Angeklagten zwar eine Freigabe mittels Face-ID möglich gewesen sei, diese jedoch nicht zwingend erforderlich war. Üblicherweise erfolgten Überweisungen über einen PIN-Code.
Der Bruder des Angeklagten sagte aus, auch er sei gefragt worden, ob er seine Bankomatkarte zur Verfügung stellen wolle. Ihm sei erklärt worden, man könne mit Kryptowährungen Geld verdienen, dafür brauche man jedoch ein Konto. Als Gegenleistung seien zehn Prozent versprochen worden. Er habe die Karte nicht hergegeben und erst später erfahren, dass sein Bruder sie überlassen habe.
Besonders ausführlich wurde der Cousin des Angeklagten befragt. Auch er räumte ein, sein Mobiltelefon übergeben zu haben. Bei der Rekonstruktion der Handyübergaben traten Widersprüche zutage. Der Cousin gab zu, dem Angeklagten geraten zu haben, gegenüber der Polizei und der Bank falsche Angaben zu machen. Er bestätigte auch, ihm empfohlen zu haben, anzugeben, die Bankomatkarte verloren zu haben. Zudem räumte er ein, dem Angeklagten gesagt zu haben, man könne ihn finden und töten, sollte er etwas sagen.
“Ohne Beitragstäter funktioniert die Masche nicht”
In ihrem Schlussplädoyer machte Staatsanwältin Sophia Gassner deutlich, dass sie den Angaben des Angeklagten keinen Glauben schenkt. Sie räumte ein, dass dieser nicht der große Fisch des Betrugsnetzwerks gewesen sei. Strafrechtlich sei das jedoch nicht entscheidend. Der Angeklagte sei ein Beitragstäter. Ohne diese Beitragstäter würde diese Masche nicht funktionieren, sagte Gassner. Sie verwies darauf, dass ehrliche Bürger viel Geld verloren hätten, und beantragte einen Schuldspruch sowie eine tat- und schuldangemessene Bestrafung.
Verteidiger: “Dumm, aber kein Vorsatz”
Verteidiger Andreas Fritsch widersprach. Sein Mandant habe nicht gewusst, was tatsächlich geschehe, und keine Überweisungen selbst getätigt. Er habe vom schnellen Geld geträumt und leichtgläubig gehandelt. Er habe dumm gehandelt, aber nicht vorsätzlich, so Fritsch. Es fehle am Vorsatz, jemanden zu betrügen. Sein Mandant sei zumindest im Zweifel freizusprechen.
Im letzten Wort erklärte der Angeklagte, er habe Fehler gemacht, jedoch nicht mit betrügerischer Absicht. Sollte er jemals wieder in eine vergleichbare Situation geraten, würde er sofort die Polizei verständigen.
Das Urteil
Der Schöffensenat erkannte den Angeklagten schuldig im Sinne der Anklage und verurteilte ihn wegen schweren Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten sowie zu einer Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu je vier Euro, insgesamt 1200 Euro. Die Freiheitsstrafe wurde bedingt nachgesehen, die Probezeit beträgt drei Jahre. Die Feldstrafe darf der Schüler nun in Raten abzahlen. “Es ist klar ersichtlich, dass die Beträge auf Ihrem Konto eingegangen und anschließend auf ein Konto in Luxemburg überwiesen worden sind”, so die Vorsitzende.
Anders als die Staatsanwaltschaft ging der Schöffensenat nicht davon aus, dass der Angeklagte die Überweisungen selbst getätigt hat. Trotzdem, so die Vorsitzende, “haben sie einen Beitrag geleistet, indem Sie Ihr Handy und Ihr Bankkonto samt Codes zur Verfügung gestellt haben.“ Der Senat sieht einen bedingten Vorsatz. Es sei nicht erforderlich, dass der Angeklagte die Details des Betrugssystems gekannt habe. Es reiche aus, dass er es für möglich gehalten und in Kauf genommen habe, dass mit seinem Konto etwas Illegales geschehe.
Die von der Verteidigung ins Treffen geführte Argumentation eines entschuldigenden Notstands ließ das Gericht nicht gelten. Ein solcher liegt nur dann vor, wenn jemand eine strafbare Handlung begeht, um eine unmittelbare, nicht anders abwendbare Gefahr von sich oder anderen abzuwenden. Dafür seien die Gefahr sowie der Druck, der auf den Angeklagten ausgeübt wurde, nicht ausreichend groß gewesen, hielt die Richterin fest.
Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.