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Mann spielte “Geldesel” für Betrüger, nun wurde er verurteilt

22.01.2026 • 16:08 Uhr
Mann spielte "Geldesel" für Betrüger, nun wurde er verurteilt
Der Angeklagte bekannte sich zum Hauptvorwurf nicht schuldig. NEUE

Über das Bankkonto des Angeklagten liefen mehrere Überweisungen aus einem Betrugsfall.

Bei der sogenannten Money-Mule-Masche wird Geld aus Betrugstaten über fremde Konten geleitet, rasch behoben und weitergegeben, um die eigentlichen Täter zu verschleiern. Ein solcher Fall beschäftigte nun das Landesgericht. Auf der Anklagebank saß ein 36-jähriger Mann aus dem Bezirk Bregenz.

Nach dem Anklagevorwurf soll der gebürtige Türke, zweifacher Vater, im November 2024 sein eigenes Bankkonto für Transaktionen aus einem Betrug zur Verfügung gestellt haben. Über dieses Konto seien knapp 10.000 Euro geflossen. Vom Konto des Betrugsopfers waren insgesamt 24.000 Euro abgebucht worden, die anschließend über mehrere weitere Konten weitergeleitet wurden. Der bislang unbekannte Täter soll sich dem Opfer gegenüber als Cybercrime-Experte ausgegeben haben und dieses so zur Preisgabe sensibler Bankdaten verleitet haben.

Angeklagter sagte, er habe Konto sperren lassen

Zu diesem Vorwurf bekannte sich der Mann nicht schuldig. Er gab an, seine Bankkarte verloren zu haben. Er habe bei der Bank angerufen und um eine Sperre der Karte ersucht. Die Vorsitzende Richterin hielt ihm jedoch vor, dass das Konto erst nach den inkriminierten Überweisungen gesperrt worden sei. Zudem habe der Angeklagte bis kurz vor dem Vorfall noch Überweisungen über den Bankautomaten getätigt. Der Mann sagte darauf hin, dass er sich nicht mehr genau erinnern könne, die Sache liege schon länger zurück.

Bankmitarbeiterin per Video befragt

Eine Bankmitarbeiterin bestätigte per Videotelefonie, dass es keinen Antrag auf Sperre gegeben habe. Das Konto sei erst im November von der Bank selbst wegen eines Betrugsverdachts gesperrt worden.

Chefstaatsanwalt Heinz Rusch erklärte in seinem Schlussplädoyer, der Verantwortung des Angeklagten sei nicht zu glauben. Es liege ein klassischer Beitrag zu einem Betrug vor, indem er sein Konto für die Abwicklung der Transaktionen zur Verfügung gestellt habe.

Getankt, ohne zu zahlen

Ein weiterer Anklagepunkt betraf einen Vorfall an einer Tankstelle in Hohenems im August 2025. Der Mann hatte dort getankt und war weggefahren, ohne zu bezahlen. Zu diesem Vorwurf bekannte er sich schuldig. Einige Tage später habe er den Schaden beglichen.

Beweisergebnisse eindeutig

Der Angeklagte wurde wegen Betrugs sowie wegen Beitrags zum Betrug zu einer Geldstrafe von 360 Tagessätzen zu je vier Euro verurteilt. Die Hälfte der Strafe wurde bedingt nachgesehen. Richterin Sabrina Tagwercher verwies auf widersprüchliche Angaben und auf die Auskünfte der Bank. Die Beweisergebnisse seien eindeutig. Mildernd wertete das Gericht die Schadenswiedergutmachung im Tankstellenfall sowie die bisherige Unbescholtenheit. Eine gänzlich unbedingte Geldstrafe sei nicht erforderlich, da der Angeklagte nur eine untergeordnete Rolle gespielt habe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.