Drogenüberfall mit Pistole: Haftstrafe für zwei junge Männer

Angeklagte wollten beim Nachbarn Drogen rauben. Drei Schüsse fielen. Nun wurden sie verurteilt.
Der 23-jährige Erstangeklagte lässt den Kopf sinken. Soeben hat Richterin Verena Wackerle das Urteil verkündet: fünf Jahre Haft. Der 24-jährige Zweitangeklagte nimmt sein Urteil – dreieinhalb Jahre Haft – gefasst hin. Beide wurden in mehreren Anklagepunkten schuldig gesprochen: Schwere Nötigung, Hausfriedensbruch, schwerer Raub. Beim 23-Jährigen kommt Waffenbesitz dazu.
Drei Schüsse bei nächtlichem Überfall
16. November 2025: Die beiden Angeklagten saßen mit Freunden zusammen. Dann seien die Drogen ausgegangen. Laut Akten fiel der Entschluss dem Nachbarn Drogen zu stehlen.Von wem diese Idee ausging, ließ sich im Verfahren nicht klären. An die weiteren Geschehnisse konnte sich der 23-Jährige nur mehr bruchstückhaft erinnern. Nach Aussage seiner Verteidigung sei er “vollkommen zugedröhnt” gewesen.
Laut Anklage geschah Folgendes: Der Erstangeklagte nahm seine Schreckschusspistole und befüllte sie mit Reizgas. Anschließend maskierten er und der Zweitangeklagte sich und gingen zum Nachbarn. Ein anderer Mann öffnete die Tür. Der 23-Jährige bedrohte ihn mit der Pistole, fragte, wo der Gesuchte sei. In der Wohnung darüber wurden sie fündig. Der 24-Jährige sei nur daneben gestanden, habe nichts gemacht. Während der Verhandlung wiederholt er dies auch auf hartnäckige Nachfragen.
Die Tür der oberen Wohnung habe der Erstangeklagte aufgetreten. Nach den gerichtlichen Feststellungen bedrohte er den Mann mit der Pistole und forderte Drogen. Dann schoss er dreimal. Nach eigener Aussage gelang es dem Zeugen trotz Verletzungen den Schützen in eine Rangelei zu verwickeln. Dabei riss er ihm die Maske runter. Die beiden Angeklagten flohen.
Fehlende Erinnerungen
Während der Verhandlung bekennen sich beide Angeklagten schuldig. Die Tat tue ihnen leid. Als Zeugen aus dem Nachbarhaus im Saal sind, entschuldigt sich der Zweitangeklagte nochmals persönlich.
Beide können sich nur noch teilweise an die Novembernacht erinnern. Immer wieder antworten sie mit “weiß ich nicht”. Sie weisen allerdings auch nie Schuld von sich, wenn das Polizeiprotokoll etwas anderes sagt.

Mehrjährige Haftstrafen als mildes Urteil
Die Verteidiger hatten jeweils ein mildes Urteil beantragt. Den beiden Männern müsse geholfen werden, ihre Suchtprobleme zu lösen. In ihrer Urteilsbegründung weist Richterin Wackerle die Möglichkeit einer Therapie statt Strafe zurück, da beide Angeklagten einschlägig vorbestraft sind. Da beide geständig waren, sei das Urteil am “untersten Ende” der Bemessung ausgefallen. Es wären bis zu 15 bzw. 20 Jahre Haft möglich gewesen. Der Erstangeklagte wurde als “unmittelbarer”, der Zweitangeklagte als “beteiligter Täter” identifiziert, weshalb für letzteren eine niedrigere Freiheitsstrafe ausgesprochen wurde.
Die Verteidigung des Erstangeklagten nahm sich drei Tage Bedenkzeit. Beim Zweitangeklagten wird auf Rechtsmittel verzichtet. Letzteres Urteil ist damit rechtskräftig.