Rechtsanwalt und Strafverteidiger Martin Mennel über einen Koch unter falschem Verdacht, die Jagd nach einem Bregenzerwälder Wilderer - und wie er sich schon als Rechtspraktikant querlegte.
Bezirksgericht gewährte Angeklagtem bedingte Haftstrafe. Berufungsgericht verdoppelte Gefängnisstrafe für vielfach Vorbestraften und wandelte sie in zu verbüßende um.