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Massive Widersprüche um absichtliche schwere Körperverletzung

02.04.2026 • 19:38 Uhr
Massive Widersprüche um absichtliche schwere Körperverletzung
Zwei Frauen und zwei Männer müssen sich verantworten. Frick

Zwei Frauen und zwei Männer sollen im Dezember gemeinsam einen Mann angegriffen haben. Zu diesem Zweck sollen sie teils widerrechtlich bewaffnet gewesen sein.

„Für 500 Euro“: Mit dieser Nachricht begann laut der Erstangeklagten alles. Das vermeintliche Opfer schrieb diese der 31-Jährigen über Facebook. Die Frau versteht nicht, wird angesichts einer Vorgeschichte wütend. Sie will dies von Angesicht zu Angesicht klären. Die beiden vereinbaren ein Treffen.

Lange Einvernahme

Den beiden Frauen und Männern wird die versuchte absichtliche schwere Körperverletzung vorgeworfen. Wie öfters bei solchen Delikten dauern die Einvernahmen mehrere Stunden.

In groben Zügen ähneln sich die Darstellungen der Angeklagten. Nach dieser gingen alle gemeinsam in Richtung des vereinbarten Treffpunkts. Der Drittangeklagte wohne in der Nähe und ging noch kurz Zigaretten holen. Er wollte eigentlich woanders hin. Er stieß während des folgenden Konflikts dazu. Das vermeintliche Opfer traf ein, filmte die Anwesenden. Der Viertangeklagte wollte dies nicht und die beiden gerieten aneinander. Auf dem eisigen Boden rutschten sie aus. Die Erstangeklagte trat aus Sorge um den Freund einmal zu. Im Kern blieb es jedoch bei dieser kurzen Auseinandersetzung, wenn man den Angeklagten glaubt.

Die Polizei traf rasch ein. Bei der Befragung der vier Angeklagten nahmen die Beamten auch die fraglichen Waffen ab: Pfefferspray, Schlagring und eine Socke mit einem Vorhängeschloss sowie Münzen darin. Alle Beschuldigten beharren darauf, dass sie keine der Waffen verwendeten.

Zehn Jahre Haft möglich

Es folgt die Einvernahme des wichtigsten Zeugen, nämlich des vermeintlichen Opfers der Gewalttat. Der 37-jährige Mann sitzt elegant gekleidet, aber mit zitternden Händen im Gerichtssaal. Er sitze vielleicht nur dank seiner günstigen Liegeposition und den vielen Kleiderschichten während der Geschehnisse hier.

Er bestreitet die Nachricht “für 500 Euro”. Zudem zeigen seine Chats obszöne Beschimpfungen von Seiten der Erstangeklagten. In seiner Version seien alle Angeklagten aggressiv auf ihn zugekommen, kaum dass er aus dem Auto stieg. Er wollte die Polizei rufen, zückte sein Handy, filmte. Doch hier beginnt die Verwirrung. Auf dem Video ist sieben Sekunden lang deutlich zu erkennen, dass niemand mit dem 37-Jährigen sprach. „Warum filmen Sie sieben Sekunden lang, anstatt gleich die Polizei zu rufen?“, fragt Lea Gabriel, Vorsitzende des Schöffengerichts, angesichts der angeblichen Aggressionen.

Bei der Tat sei er mehrfach getreten worden. Den Schlagring habe er zuvor bereits gesehen, die Münzen gehört. Laut ihm habe er auf die Gewalt nicht reagiert. Er sei eingeschüchtert gewesen. Erneut sorgt seine Antwort für fragende Gesichter.

Als er sich über die Vorhaltungen der Verteidiger echauffiert, wird er zurechtgewiesen. Die Richterin macht deutlich, dass es sich um ein ausführliches Beweisverfahren zur Klärung des Falles handelt. Es stehen schließlich bis zu zehn Jahre Haft für alle Angeklagten im Raum.

Das Urteil

Nach fast einstündiger Beratung verkündet das Schöffengericht einen Freispruch für den Dritt- und Vierangeklagten. Die Erstangeklagte wird hinsichtlich einer Körperverletzung, die Zweitangeklagte wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz schuldig gesprochen. Sie fassen jeweils eine bedingte Freiheitsstrafe von vier Monaten sowie eine Geldstrafe von 720 Euro (180 Tagessätze zu vier Euro) aus. Die Erstangeklagte muss zudem ein Teilschmerzensgeld von 100 Euro bezahlen. Der Verstoß gegen das Waffengesetz des unbescholtenen Drittangeklagten wird im Anschluss noch diversionell erledigt.

Laut der Vorsitzenden liegen zu viele Widersprüche vor, sodass niemand des Tatbestands der absichtlich schweren Körperverletzung schuldig gesprochen werden kann. Staatsanwaltschaft und die vier Verteidiger verzichten auf Rechtsmittel. Alle Urteile sind rechtskräftig.