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Mit gefälschtem Ausweis und Führerschein in die Polizeikontrolle: Urteil

01.04.2026 • 12:28 Uhr
Mit gefälschtem Ausweis und Führerschein in die Polizeikontrolle: Urteil
Beide Angeklagten sitzen nicht zum ersten Mal vor Gericht. Frick

Ein 31-Jähriger soll Führerschein und Personalausweis gefälscht haben. Zudem soll er mit einem 21-Jährigen Widerstand gegen die Staatsgewalt geleistet haben.

“Wir kennen uns”, erinnert sich Richterin Sabrina Tagwercher gegenüber dem Erstangeklagten. Tatsächlich saßen beide bereits einmal vor ihr im Verhandlungssaal. Während der Erstangeklagte verurteilt wurde, kam der Zweitangeklagte mit einer Diversion davon. Nun sitzen die inzwischen 31 beziehungsweise 21 Jahre alten Männer gemeinsam vor Gericht.

Führerschein und Personalausweis gefälscht

Sie müssen sich laut Anklage wegen eines Vorfalls im letzten Juni verantworten: Damals nahm die Polizei dem 31-Jährigen die Autokennzeichen ab. Dieser forderte den 21-Jährigen anschließend auf, mit dem Wagen loszufahren. Der Zweitangeklagte, laut eigener Aussage „total überfordert“ mit der Situation, stieg in den Wagen und setzte zurück – obwohl noch ein Polizist hinter dem Auto stand.

Im Jänner 2026 sei der Erstangeklagte erneut auffällig geworden: Bei einer Polizeikontrolle zeigte er einen gefälschten serbischen Personalausweis und Führerschein vor. Die Fälschung flog auf, die Dokumente wurden konfisziert. Laut seiner Aussage habe er damals keinen österreichischen Führerschein besessen.

Diversion beantragt

Der Verteidiger des 21-Jährigen regt eine Diversion an. Sowohl die Richterin als auch die Staatsanwaltschaft lehnen diese ab. Einerseits wurde dem jungen Mann eine solche Chance bereits gewährt, andererseits falle das nunmehrige Delikt in eine ähnliche Kategorie. Es zeige sich, dass die damalige Vorgehensweise nicht ausreichend gewirkt habe.

Beide Angeklagten gestehen die jeweiligen Taten. Die Richterin verkündet einen Schuldspruch im Sinne der Anklage. Dies bedeutet, beide sind schuldig des Widerstands gegen die Staatsgewalt, der Erstangeklagte zudem der Urkundenfälschung und Fälschung besonders geschützter Urkunden.

Der Erstangeklagte muss eine Geldstrafe in Höhe von 960 Euro (240 Tagessätze zu vier Euro) bezahlen. Eine fünfmonatige Freiheitsstrafe wird bedingt auf eine dreijährige Probezeit nachgesehen. Mildernd wirken sein Geständnis, dass Taten teilweise beim Versuch blieben und ein Vorfall nur als Zusatzstrafe verurteilt werden kann. Erschwerend sind mehrere Vergehen und eine einschlägige Vorstrafe. Er ist ohne Verteidigung anwesend, weshalb das Urteil nicht rechtskräftig ist.

Der Zweitangeklagte fasst eine Geldstrafe von 1200 Euro (300 Tagessätze zu vier Euro) aus. Davon ist die Hälfte bedingt. Als mildernd berücksichtigt werden seine Unbescholtenheit, das Geständnis und dass die Tat beim Versuch blieb. Dieses Urteil ist rechtskräftig.