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Beziehungsstreit endet vor Gericht: Diebstahl und Körperverletzung

19.01.2026 • 17:07 Uhr
Beziehungsstreit endet vor Gericht: Diebstahl und Körperverletzung

42-Jähriger soll Fahrrad seiner Ex-Freundin gestohlen und sie später geschlagen haben: Am Montag wurde dem Mann der Prozess gemacht.

Eine Nacht im September, drei Uhr: Sie putzt ihre Wohnung, Stunden zuvor war es zum Streit mit ihrem Ex-Freund gekommen. Der Grund: Er habe ihr Fahrrad stehlen wollen. Ihre Wohnungstür stand damals offen, so weit sind sich Angeklagter und die Zeugin einig. Doch bei der Frage, was dann geschah, gehen die Darstellungen auseinander.

Schere, Hundebiss, Faustschlag

Der 42-jährige Angeklagte erzählt, dass er damals nochmal mit seiner Ex-Freundin reden wollte, doch als er ihre Wohnung betrat, habe sie panisch reagiert und Gegenstände nach ihm geworfen. Er wollte sie beruhigen, hielt sie fest, drückte seine Hand auf ihren Mund. Doch geschlagen habe er sie nicht.

Als sie aussagt, muss er den Raum verlassen: Sie fürchte sich vor ihm. Ihre Worte zeichnen ein anderes Bild: Ihr Ex-Freund sei schnellen Schrittes in die Wohnung hereingekommen, habe sie gegen einen Heizkörper gedrückt. Als sie eine Schere ergriffen habe, um sich zu wehren, habe er zugeschlagen und sie anschließend gewürgt. Ab hier habe sie nicht mehr alles mitbekommen. Sie trägt eine Verletzung am Bein davon. Die Ärztin kann allerdings nicht bestätigen, ob diese von der Schere stammt oder vom Biss des Hundes, der während des Streits herbeigestürmt kam.

Obwohl die Frau laut geschrien haben soll, gibt es keine Zeugen. Laut Polizeibericht hatte sie Blut am Mund, er an den Händen. Somit steht Aussage gegen Aussage. Mehrmals müssen Richterin, Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Privatbeteiligtenvertretung bei den Details nachhaken.

Ein Fahrrad als Ursache

Stunden zuvor kam es bereits zu einem Streit: Der Angeklagte soll das Fahrrad seiner Ex-Freundin gestohlen haben. Einig waren sie sich darin: Die Zeugin hatte das Fahrrad gekauft, er einen Teil des Geldes beigesteuert. Über die Summe herrschte Uneinigkeit. Sie habe das Fahrrad benötigt, da sie keinen Führerschein besitze. Er habe das Fahrrad genommen, es aber kurz darauf zurückgebracht. Wie er selbst berichtet, habe er zwar gesagt, nach St. Pölten zu fahren, dies aber nie tatsächlich geplant.

Das Urteil

Die Richterin sprach den Angeklagten sowohl wegen des Versuchs der schweren Körperverletzung als auch des Diebstahls schuldig. Sie begründete ihr Urteil mit der glaubhaften Darstellung der Zeugin sowie dem Blut an seinen Händen. Er habe die schwere Verletzung in Kauf genommen. Es sei reiner Zufall, dass sie nur leicht verletzt wurde. Laut den Schilderungen habe es für ihn auch keinen anderen Grund gegeben, das Fahrrad zu nehmen, weil er wusste, dass sie es benötigt.

Der Angeklagte wurde einer Geldstrafe von 9000 Euro (300 Tagessätzen zu 30 Euro) verurteilt. Zudem wurde eine achtmonatige Haftstrafe auf Bewährung ausgesetzt. Mildernd wirkte sich die leichte Verletzung aus. Erschwerend hingegen die einschlägigen Vorstrafen wegen Diebstahl, gefährlicher Drohung und eines Vergehens gegen das Suchtmittelgesetz. Dennoch wurde berücksichtigt, dass der Angeklagte seit 2017 keine Straftat mehr begangen hat und keine Vorstrafe wegen Körperverletzung vorliegt. Sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft verzichten auf Rechtsmitte. Das Urteil ist somit rechtskräftig.