“Nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt”: So reagiert Tschann auf OGH-Entscheidung

Der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien hat das erstinstanzliche Urteil gegen den Bludenzer Bürgermeister aufgehoben: Der Vorwurf der falschen Beurkundung im Amt wurde fallengelassen. Mit der NEUE sprach Simon Tschann direkt im Anschluss.
Tschann war im vergangenen Jahr vom Landesgericht Feldkirch nichts rechtskräftig wegen Amtsmissbrauchs und falscher Beurkundung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von elf Monaten und einer unbedingten Geldstrafe in Höhe von 51.000 Euro verurteilt worden.
Stellungnahme nach OGH-Entscheid
In einer ersten Reaktion gegenüber der NEUE zeigt sich Tschann erleichtert: “Ich bin glücklich, dass der OGH das Urteil aufgehoben und auch der Nichtigkeitsbeschwerde stattgegeben hat.” Das bedeutet, dass der Akt nun wieder nach Vorarlberg zurückwandern werde. Auf die Frage, was er aus dem gesamten bisherigen Prozessverlauf mitgenommen habe, antwortet das Bludenzer Stadtoberhaupt: “Wir haben alle nach dem besten Wissen und Gewissen gehandelt, was auch heute vor Gericht bestätigt wurde. Grundsätzlich bin ich sehr demütig, aber wir stehen nach wie vor zu unserer Überzeugung, richtig gehandelt zu haben. Sowohl was meine Person, als auch was mein Team betrifft”.

Natürlich lag hinter den Anschuldigungen auch politisches Kalkül, was Tschann ebenfalls kommentiert: “Jeder, der mich kennt, weiß, dass ich grundsätzlich offen auf alle Fraktionen zugehe und versuche, das Beste für Bludenz herauszuholen. Wenn andere einen politischen Stil verfolgen, der in Anschuldigen mündet, ist das ihre Sache. Nicht meine.”
Stein des Anstoßes
Es geht um ein Bauprojekt in der Fohrenburgstraße: Tschann hatte eine Baubewilligung erteilt, obwohl eine negative Stellungnahme eines Amtssachverständigen vorlag, die jedoch nicht in den Akten auftauchte – außerdem war die Baudichte überdurchschnittlich hoch.

Während der OGH den Freispruch beim Punkt der falschen Beurkundung bestätigt, bleibt die Frage des Amtsmissbrauchs offen und das Verfahren geht zurück an das Landesgericht.
Tschann erklärte, er habe den Bescheid gar nicht gelesen und sich auf seine Mitarbeitenden verlassen – dies war vor dem Landesgericht nicht glaubhaft erschienen.
Die Generalprokuratur hatte bereits im September empfohlen, das Urteil aufzuheben, da unklar geblieben sei, welche konkrete Befugnis Tschann missbraucht habe.
Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.
(NEUE Vorarlberger Tageszeitung)